Auch das wieder eine von den beachtenswerten Genossenschaft die dann irgendwann einfach einmal aufgehört hat neue Bilanzen zu veröffentlichen. Auch das soll sich jetzt das Bundesamt Justiz einmal genauer anschauen. Auch hier gibt es wiederum eine Mitgliedschaft im DEGP eV aus Dessau.
Diese Genossenschaft möge vielleicht die Chance ergreifen, dem für sie zuständigen Genossenschaftsregister kurzfristig mitzuteilen, dass die gesetzliche Mindestzahl von drei Mitgliedern unterschritten ist, so dass sie unproblematisch aus dem Genossenschaftsregister gelöscht werden würde. Anderenfalls müsste sie bei einer sicher von ihrem Prüfungsverband nicht durchgeführten gesetzlichen Pflichtprüfung gem. § 53 GenG allein wegen der hierdurch entstehenden Prüfungskosten einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen.