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SGB Vault AG und die Übernahme von Gold der SGT AG

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Nun, wir sidn des Öfteren gefarnt won unseren Uesern geht das dann überhaupt so Einen ähnlichen Vorgang kennen wir vom Unternehmen PIM GOLD. Auch hier wurden Goldbestände auf ein anderes Unternehmen übertragen.

Nun kennen wir das Schweizer Recht nicht, aber wir stellen uns natürlich auch die Frage, ob das nicht irgendwann zu einem Desaster werden könnte, für die, die es gut gemeint haben mit den Kunden. Denn man muss dann auch einmal die Frage stellen, ob zu dem Zeitpunkt, wo dieser Goldbestand an die SGB Vault AG übertragen wurde, man nicht erst mit den Ermittlungsbehörden hätte sprechen müssen, denn dass 80 Millionen Euro an Rohgold nicht vorhanden waren, wusste man ja.

Und hier kommt dann natürlich nun wieder die Frage auf, warum man 6 Monate mit einer Strafanzeige von Seiten Vitettas bzw. der SGT AG gewartet hat? Das kann man einem Staatsanwalt nicht erklären, jedenfalls wir nicht. Nun sind wir dann einmal gespannt, sollte ein Konkursverfahren eingeleitet werden gegen die SGT AG, was dann der zuständige Konkursverwalter dazu sagen wird. Nicht dass irgendwann das ganze Thema genauso nochmals hochkocht.

Wir haben dazu auch einmal mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev gesprochen:

Ja, auch in der Schweiz gibt es ein Absonderungsrecht, das es Gläubigern ermöglicht, bestimmte Vermögenswerte, darunter auch Gold, im Konkursfall eines Unternehmens aus der Konkursmasse herauszulösen. Dies wird durch das Schweizer Insolvenzrecht geregelt, insbesondere durch das SchKG (Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz).

Um sicherzustellen, dass Ihr Gold im Falle eines Konkurses nicht Teil der Konkursmasse wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Eigentumsvorbehalt / Eigentum klarstellen

  • Es ist entscheidend, dass Sie nachweisen können, dass Sie der rechtmäßige Eigentümer des Goldes sind. Im Konkursfall werden nur jene Vermögenswerte in die Konkursmasse einbezogen, die dem Schuldner gehören. Wenn Sie also nachweisen können, dass das Gold weiterhin Ihnen gehört, kann es aus der Konkursmasse herausgenommen werden.
  • Dies kann durch einen klaren Kaufvertrag oder ein Lagerschein erfolgen, der belegt, dass das Gold lediglich in Verwahrung gegeben wurde und nicht Teil des Unternehmensvermögens ist.

2. Separates Lagerung

  • Um das Gold effektiv abzusondern, ist es wichtig, dass das Gold physisch getrennt von den Vermögenswerten des Unternehmens aufbewahrt wird. Dies erleichtert den Nachweis, dass das Gold Ihnen gehört und nicht dem Unternehmen.
  • Falls das Gold nicht separat gelagert ist (z.B. bei Sammelverwahrung), wird es schwieriger nachzuweisen, dass genau dieses Gold Ihnen gehört, was zu Problemen bei der Absonderung führen kann.

3. Kennzeichnung / Inventar

  • Es empfiehlt sich, dass das Gold im Lagerverzeichnis oder in den Unternehmensdokumenten deutlich als Ihr Eigentum gekennzeichnet ist. Diese Kennzeichnung spielt im Konkursfall eine wichtige Rolle, um den Anspruch geltend zu machen.

4. Rechtzeitige Forderung

  • Sobald ein Konkursverfahren eingeleitet wird, müssen Sie als Gläubiger Ihr Recht auf Absonderung so schnell wie möglich geltend machen. Dazu müssen Sie Ihre Forderung beim Konkursamt einreichen und belegen, dass Sie der Eigentümer des Goldes sind.

Zusammenfassung der Schritte:

  1. Eigentum belegen: Nachweis erbringen, dass Sie rechtmäßiger Eigentümer des Goldes sind (z.B. durch Kaufbelege oder Lagerverträge).
  2. Separate Lagerung sicherstellen: Das Gold muss getrennt vom Vermögen des Unternehmens aufbewahrt werden, idealerweise mit Kennzeichnung.
  3. Rechtzeitige Geltendmachung: Im Konkursfall sofort beim Konkursamt Ihren Anspruch geltend machen.

Indem Sie diese Schritte befolgen, erhöhen Sie die Chancen, dass Ihr Gold im Falle eines Konkurses nicht in die Konkursmasse fällt, sondern als Ihr Eigentum herausgelöst wird.

 

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