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SGK eV-Im Auftrag Mandate einzusammeln

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Man ist schon erstaunt, was manche Vereine für Schreiben versenden. Selbsternannte Anlegerschutzvereine sollten eigentlich solche inhaltlich unterirdischen Schreiben nicht verfassen, dadurch könnte sonst die eigene Reputation doch einen gewaltigen Schaden nehmen. Ob Herr Kolms vor der Versendung seines Schreibens überhaupt nachgedacht hat, vermag ich nicht zu sagen, aber hier könnte man den Eindruck bekommen, „wohl eher nicht“. Wissen sollte der geneigte Leser, dass es sich bei SGK eV nicht nur um einen Verein handelt, der sich um Anleger kümmert, sondern auch um einen Verein, der gute Kontakte zu Anwaltskanzleien pflegt und auch diese Kanzleien gerne empfiehlt. Ob der Verein das ohne Eigennutz tut, wissen wir nicht, aber jeder Verein kann ja auch mal eine Spende gebrauchen. Vielleicht legt die SGK einmal offen, wer ihnen so alles Geld zukommen lässt. Das ist sicherlich interessant zu lesen. An dieser Stelle könnten wir sagen, „hüten Sie sich vor solchen Vereinen, die nur Ihr Bestes wollen“. Wir lassen das aber, denn jeder muss wissen was er tut und ob er das Risiko eingeht, gutes Geld schlechtem hinterher zu werfen.

Wir erleben ja auch in anderen Fällen, dass ein Gericht zwar feststellt, dass ein Anlageberater „falsch beraten hat“ und der Anleger vor Gericht gewinnt, letztlich aber dann sogar noch auf seinen Rechtsanwaltskosten sitzen bleibt, weil der Vermittler eben nicht nur von einem Anleger verklagt wird, sondern von vielen. Das bedeutet, dass dem Vermittler irgendwann gar nichts anderes übrig mehr übrig bleibt, als die Privatinsolvenz anzumelden. Sie haben Recht bekommen, der Anwalt sein Geld verdient (Geld von Ihnen) und trotzdem stehen Sie im Regen und bleiben auf den Kosten sitzen. Herrn Kolms und seine Anwaltsbekannten wird das kaum interessieren, warum auch?

Nun haben wir aber dann auch einen Absatz am Ende des Schreibens gelesen, der sicherlich für die SGK eV rechtliche Folgen haben, wird wie wir erfahren haben. Die Rechtsanwaltskanzlei BEMK hat deswegen eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet. Hier stehen auch aus unserer Sicht unwahre Behauptungen. Das wird gerade ein Rechtsanwalt nicht auf sich sitzen lassen. Nun, auf den Kosten bleibt ja nicht Herr Kolms sitzen, sondern diese werden dann aus der Vereinskasse bezahlt, aus Geldern von Anlegern, die Schutz bei der SGK eV gesucht haben. Irgendwie grotesk, oder? Diese Kosten sollte Herr Kolms selber übernehmen. Wie „gut“ die Informationen von Herrn Kolms sind, sieht man an dem Datum 3. März, an dem sich Vermittler getroffen haben sollen. Den Termin, Herr Kolms, gab es nicht, also waren Sie hier einfach schlecht informiert. Passiert! Nun warten wir einmal ab, ob Herr Kolms die Unterlassungserklärung, die ihm von Seiten der Rechtsanwälte der BEMK zugearbeitet werden wird, auch unterschreibt.

 

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