Wir in der Redaktion sagen NEIN, denn derzeit muss man leider davon ausgehen, dass möglicherweise gar kein Gold vorhanden ist, ein Vergleich mit dem Vorgang PIM verbietet sich somit also im Konkreten aus unserer Sicht.
Wir raten im Moment davon ab, einem Rechtsanwalt ein Mandat zu erteilen, sind hier ganz klar der Meinung, dass die Mitgliedschaft in einer Interessengemeinschaft mehr bringt. Hier hat man zunächst einmal nur geringe Kosten, hat aber dann in der Gemeinschaft möglicherweise mehr Möglichkeiten der Erkenntnisse, die dann zur Beauftragung eines Rechtsanwaltes führen können.
Im Moment gehen wir ganz klar davon aus, dass man einen Firmenbestatter, so wie hier geschehen, nur dann beauftragt, wenn dann auch kein großes Restvermögen mehr vorhanden ist. Mal ehrlich, würden sie einem Firmenbestatter ein paar hùndert Kilogramm Gold hinterlassen. Ich denke, die Frage beantwortet sich von alleine.
Natürlich sehen auch wir, nachdem uns die umfangreiche Strafanzeige vorliegt, den einen oder anderen Ansatzpunkt, hier bestimmte Personen in Regress zu nehmen. Wir wollen aber in den nächsten Tagen einmal prüfen, wie die Strafanzeige, die uns zugespielt wurde, dann eine Detailprüfung übersteht. Dann schauen wir weiter.
Grenzwertig finden wir auch die Werbung mit dem Handelsblatt-Logo auf der Seite der genannten Rechtsanwälte. In ähnlichen Fällen fackelt das Handelsblatt eigentlich nicht lange mit einer Abmahnung. Den Artikel zitieren und verlinken, ist die eine Sache, das Logo zu kopieren eine andere. Das würden wir ganz schnell verändern meine Herren von SGP Recht.
FireShot Capture 683 – Bonus.Gold Anlageskandal – Schiller und Gloistein – Rechtsanwälte – P_ – www.sgp-recht.de
Das habe ich tatsächlich nicht bedacht. Ganz schön listig ausgeknobelt, wenn sich das bewahrheitet. Vielleicht können die Anwälte hier ja auch was reißen, bei PIM haben sie den Pazarci wohl auch dranbekommen ist zu lesen. Mal schauen wie es weiter geht – scheint ja ein echter Krimi zu sein…
Wenn kein Gold mehr da ist, dann muss die Staatsanwaltschaft oder der Insolvenzverwalter dem nachgehen. Die Vermittler werden nicht wissen wo das Gold ist oder glauben sie dies wirklich? Eine Interessengemeinschaft hat auch nicht mehr Befugnisse als ein einzelner Anleger. Bei Interessengemeinschaften laufen die Anleger jedoch Gefahr erneut betrogen zu werden.
Anmerkung der Redaktion:
Da haben Sie das Thema nicht verstanden. Meine Befürchtung ist, ich denke diese is begründet, das es gar kein Insolvenzverfahren geben wird, denn die Gesellschaft ist schon auf dem Weg nach England. Zudem, unterstellt es gelingt noch in Deutschland ein Insolvenzverfahren einzuleiten, so muss das zuständige Insolvenzgericht ja erst einmal prüfen ob genügend Masse um die Kosten des Verfahrens zu decken, vorhanden ist. Ich denke wir werden hier eine Insolvenz haben „Mangels Masse“. Keine Unterlagen, keine Masse= ist gleich wir brauchen den Vertrieb!
Habe ich da was falsch verstanden oder ist es nicht so, dass diese Interessengemeinschaften insbesondere zum Nutzen und Schutz der Vermittler vor der Inanspruchnahme durch Anleger gegründet werden?
Anmerkung der Redaktion:
Ja das war in der Vergangenheit leider bei vielen Interessengemeinschaften so, aber ich denke es gibt ein großen Unterschied zu den vorhergehenden Schadensfällen im GOLD Bereich. Wir reden hier möglicherweise von „gar keinem Gold mehr vorhanden“, das heißt hier braucht man die Vermittler bezüglich der Aufklärung, denn ich bin überzeugt davon, das man dort auch nicht mehr viel an Unterlagen finden wird in England. Wer anders als der Vertrieb könnte da dann wirklich zur Aufklärung beitragen? Haben Sie eine Idee?