Das wollen wir dann einmal von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer in Bremen genauer wissen, denn eigentlich ist uns bekannt, dass es bei einem Rechtsanwalt berufsordnungsbedingt nichts „gratis“ geben darf.
Dass ein Rechtsanwalt eine kostenfreie Ersteinschätzung zu einem Fall geben darf, das mag sein, sehen aber eben auch viele Kammern dann nicht so gerne.
Durch solch eine Gratis-Werbung versuchen sich die Rechtsanwälte dieser Kanzlei dann möglicherweise einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Mal schauen, was die Berufskammer der Rechtsanwälte in Bremen dazu meint.
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