Nun, diese Frage wollen wir mal mit „Nein“ beantworten, denn in Deutschland gilt für alle Beschuldigten zunächst einmal noch die Unschuldsvermutung. Ob der Gesamtvorgang sich dann hin zu einem Skandal entwickelt, das wird man abwarten müssen.
Bisher gab es eine Durchsuchung diverser Geschäftsräume, mit welchem Ergebnis weiß bis zum heutigen Tage keiner von uns. Vermutlich auch die Staatsanwaltschaft und die betroffenen Personen noch nicht.
Nun will man mit diesem Schlagwort sicherlich Anleger dazu verleiten, der Kanzlei ein „teures Mandat“ zu geben. Sparen Sie sich das zu diesem Zeitpunkt ganz klar, denn unterstellt, der Vorgang bestätigt sich so, dann wird das Unternehmen relativ schnell Insolvenz anmelden müssen.
Gegen das Unternehmen vorgehen, wird ihnen dann wenig bringen, und dass die verantwortlichen Personen dann genügend Geld haben, um alle Forderungen von Anlegern ausgleichen zu können, das bezweifeln wir dann auch mal an dieser Stelle.
Was sie dann, so berichtet uns ein Anleger, von der Kanzlei zu hören bekommen ist, „dass man den Vermittler verklagen will“. Was für ein tolles Argument. Worauf will man den denn verklagen? Falschberatung?
Schwierig, denn zum einen gibt es da die Sachwertinvestments und auf der anderen Seite gestattete Prospekte der BaFin. Das dürfte dann ähnlich schwierig werden wie bei Infinus, wo kaum ein Vermittler zur Haftung verurteilt worden ist. Dem Anwalt ist das egal, der gewinnt auch, wenn sie verlieren.
FireShot Capture 068 – Deutsche Lichtmiete – Google Suche – www.google.de
Kommentar hinterlassen