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SGT AG lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende?

IO-Images (CC0), Pixabay
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Natürlich ist das Thema Swiss Gold Treuhand AG das erstrangige thema bei uns in der Redaktion, udn viele Diskussionen mit investrierten Anlegern haben wir egführt, und unsere Meinung zu dem „Rettungsversuch“ ist ganz klar:

Nein-lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende

Zitat aus dem Papier das die SGT AG beim Schweizer Konkursamt eingereicht hat:

Ausser über Kontoguthaben verfüge die SGT nicht über wesentliche Aktiven, die zur Befrie- digung ihrer Glaubiger herangezogen werden kônnten. Die SGT beabsichtige jedoch, in Zusammenarbeit mit der SGB Vault AG, Schwyz, einen Recovery- und Business-Plan umzu- setzen, welcher für die Kunden einen Ertrag generieren und damit deren Verluste reduzieren solle. Die Restrukturierung der SGT deren Schulden gegenüber ihren Kunden sehe vor, dass eine rechtmassige, insbesondere buchhalterisch korrekte Organisation erschaffen werde, welche die bisherigen Aktivitaten der SGT ordnungsgemass ausführe.

Eine derartige Organisation bestehe in der SGB Vault AG ais sog. Recovery-Partnerin der SGT AG. Der Plan sei darauf ausgelegt, dass die SGB Vault AG Teile ihres zukünftigen Gewinns der SGT übertrage, um so den Glaubigern der SGT ihre Vermôgenswerte wiederzubeschaffen. Dabei liege der Partnerschaft zugrunde, dass die SGT keine Rückzahlungen an die SGB Vault AG leisten müsse. Die SGT sei bereits in Kontakt mit einzelnen Kunden getreten und habe ihnen den Business-Plan dargelegt. Sie habe diesbezüglich bereits einige positive Rückmeldungen entgegennehmen kônnen. Die SGT habe zu diesem Zweck bereits mehrere Zustimmungen von Kunden zum Nachlassverfahren eingeholt. Die SGT stelle das vorliegende Gesuch, da- mit sie in Zusammenarbeit mit SGB Vault AG eine Restrukturierung ihrer Schulden und eine bestmôgliche Befriedigung der Ansprüche ihrer Kunden ausarbeiten kônne. Dies solle dann zu einem Nachlassvertrag führen, der den Glaubigern zur Abstimmung vorgelegt werde.

Ohne Bewilligung der Nachlassstundung ware der Verwaltungsrat der SGT gezwungen, den Konkurs zu beantragen, womit zwar die vorhandene Liquiditat für die Glaubiger verwendet werden kônnte, aber keine Aussichten mehr auf Verbesserung ihres Ertrages gegeben Aufgrund der obigen Ausführungen erachte die SGT die Voraussetzungen für die Gewahrung der provisorischen Nachlassstundung ais gegeben. lm Rahmen des Nachlassverfahrens sol- le eine Lôsung mit den Glaubigern gefunden werden, welche im Vergleich zu einem Konkurs vorteilhafter für aile beteiligten Parteien sein solle.

Zitat Ende

Mal ehrlich, wollen Sie diesem Plan wirklich einen Vertrauensvorschuss geben? Warum? Welches Interesse, so sollten Sie sich fragen, hat die SGB Vault AG, Ihnen zu helfen? Das Unternehmen selbst hat Ihnen gegenüber doch gar keine Verpflichtung! Für uns, und das haben wir in allen Gesprächen zum Ausdruck gebracht, ist das eine Beruhigungspille ohne jeglichen Mehrwert. Denn wer nimmt hier diejenigen in die Verantwortung – Entschuldigung für den Ausdruck – „Penner“, die eine nicht geringe Mitschuld an dem Desaster haben? Genau diese hätten doch den größten Vorteil, wenn Gläubiger dem Plan zustimmen würden.

Wir finden, dieses Verfahren ist bei einem Konkursverwalter gut aufgehoben, denn der kann dann auch eine unabhängige Aufklärung durchführen. Hier werden alle, die „gepennt haben“, natürlich dann auch zur Verantwortung gezogen werden, wenn es Verstöße gegen die amtlichen Pflichten oder sogar kriminelle Handlungen gegeben hat. Eine SGB Vault AG kann das nicht aufklären, möglicherweise will sie das auch gar nicht. Tatsache ist doch auch, dass alle Beteiligten über Jahre hinweg gewusst haben, wen man sich da eingekauft hat. Ein Blick in das Google-Suchergebnis bei Eingabe des Namens des Herrn bringt doch ein eindeutiges Ergebnis. Das sogar schon zu einem Zeitpunkt, wo man erst mit dem Vertrieb begonnen hat. Das gleiche Anleger-Abzock-Modell hat der Herr doch schon einmal durchgezogen. Glauben Sie da wirklich, dass man das nicht gelesen haben will? Wir können das Gegenteil beweisen, denn wir haben uns mit der SGT Treuhand AG mehrfach vor dem Landgericht Frankfurt gestritten, und gewonnen, aber wegen unserer Berichterstattung über diesen krminellen Herrn.

Auszug aus dem Schweizer Unternehmensregister;

SGB Vault AG, in Schwyz, Schweizer Handelsregister CHE-276.228.631, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 74 vom 18.04.2023, Publ. 1005726098). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: De Giorgi Pearce, Sarah, spanische Staatsangehörige, in Lugano, Mitglied, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Astolfi, Claudia, italienische Staatsangehörige, in Lugano, Mitglied, mit Einzelunterschrift [bisher: Präsidentin, mit Einzelunterschrift].

 

1 Komment

  • Gudn Dooch, liebe Leidla,

    ich hab jaahrerlaang bei’m Michael Turgut gschafft, und ehrlich gsaacht, ich kenn koanen, der sei Geld in voller Höh‘ wieder griecht hat, wie er’s einiglegt hat. Viele hams durch Michael Turgut sei Gschäfterei ihrn Ersparten verlorn. Warum sullt’s jetz anders sei? Klar, der Turgut will weidermachn, weil er sich die 5,7 Millionen sichern will, des is doch kloar. Die Anleger sann halt a bissl blauäugich und kapieren’s ned. Die lauschen lieber dem Vertriebler, der ihna erzählt, dass alles paletti wird – ja freilich, für’n Turgut bestimmt.

    Sie, Herr Bremer, hams doch schon so viel für die Anleger gedoo mit Ihra Interessengemeinschaften. Gründen Sie doch bitte glei a neie für die Sach‘. Es sullt echt des letzte Mal sei, dass ma was von dem Turgut hört.

    Bittschee um Nachsicht für die Schreibweis‘ und den fränggischen Dialekt.

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