Natürlich ist das Thema Swiss Gold Treuhand AG das erstrangige thema bei uns in der Redaktion, udn viele Diskussionen mit investrierten Anlegern haben wir egführt, und unsere Meinung zu dem „Rettungsversuch“ ist ganz klar:
Nein-lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende
Zitat aus dem Papier das die SGT AG beim Schweizer Konkursamt eingereicht hat:
Ausser über Kontoguthaben verfüge die SGT nicht über wesentliche Aktiven, die zur Befrie- digung ihrer Glaubiger herangezogen werden kônnten. Die SGT beabsichtige jedoch, in Zusammenarbeit mit der SGB Vault AG, Schwyz, einen Recovery- und Business-Plan umzu- setzen, welcher für die Kunden einen Ertrag generieren und damit deren Verluste reduzieren solle. Die Restrukturierung der SGT deren Schulden gegenüber ihren Kunden sehe vor, dass eine rechtmassige, insbesondere buchhalterisch korrekte Organisation erschaffen werde, welche die bisherigen Aktivitaten der SGT ordnungsgemass ausführe.
Eine derartige Organisation bestehe in der SGB Vault AG ais sog. Recovery-Partnerin der SGT AG. Der Plan sei darauf ausgelegt, dass die SGB Vault AG Teile ihres zukünftigen Gewinns der SGT übertrage, um so den Glaubigern der SGT ihre Vermôgenswerte wiederzubeschaffen. Dabei liege der Partnerschaft zugrunde, dass die SGT keine Rückzahlungen an die SGB Vault AG leisten müsse. Die SGT sei bereits in Kontakt mit einzelnen Kunden getreten und habe ihnen den Business-Plan dargelegt. Sie habe diesbezüglich bereits einige positive Rückmeldungen entgegennehmen kônnen. Die SGT habe zu diesem Zweck bereits mehrere Zustimmungen von Kunden zum Nachlassverfahren eingeholt. Die SGT stelle das vorliegende Gesuch, da- mit sie in Zusammenarbeit mit SGB Vault AG eine Restrukturierung ihrer Schulden und eine bestmôgliche Befriedigung der Ansprüche ihrer Kunden ausarbeiten kônne. Dies solle dann zu einem Nachlassvertrag führen, der den Glaubigern zur Abstimmung vorgelegt werde.
Ohne Bewilligung der Nachlassstundung ware der Verwaltungsrat der SGT gezwungen, den Konkurs zu beantragen, womit zwar die vorhandene Liquiditat für die Glaubiger verwendet werden kônnte, aber keine Aussichten mehr auf Verbesserung ihres Ertrages gegeben Aufgrund der obigen Ausführungen erachte die SGT die Voraussetzungen für die Gewahrung der provisorischen Nachlassstundung ais gegeben. lm Rahmen des Nachlassverfahrens sol- le eine Lôsung mit den Glaubigern gefunden werden, welche im Vergleich zu einem Konkurs vorteilhafter für aile beteiligten Parteien sein solle.
Zitat Ende
Gudn Dooch, liebe Leidla,
ich hab jaahrerlaang bei’m Michael Turgut gschafft, und ehrlich gsaacht, ich kenn koanen, der sei Geld in voller Höh‘ wieder griecht hat, wie er’s einiglegt hat. Viele hams durch Michael Turgut sei Gschäfterei ihrn Ersparten verlorn. Warum sullt’s jetz anders sei? Klar, der Turgut will weidermachn, weil er sich die 5,7 Millionen sichern will, des is doch kloar. Die Anleger sann halt a bissl blauäugich und kapieren’s ned. Die lauschen lieber dem Vertriebler, der ihna erzählt, dass alles paletti wird – ja freilich, für’n Turgut bestimmt.
Sie, Herr Bremer, hams doch schon so viel für die Anleger gedoo mit Ihra Interessengemeinschaften. Gründen Sie doch bitte glei a neie für die Sach‘. Es sullt echt des letzte Mal sei, dass ma was von dem Turgut hört.
Bittschee um Nachsicht für die Schreibweis‘ und den fränggischen Dialekt.