Die Swiss Gold House (SGH) präsentiert sich als Vorreiter bei der Demokratisierung des globalen Goldhandels. Mit einem innovativen Onlinesystem ermöglicht das Unternehmen nun auch Laien, Gold „6 Prozent unter dem London Fixing Preis“ zu handeln. Die SGH verspricht, den gesamten Prozess – von der Bestellung bis zur Lieferung – für ihre Kunden abzuwickeln.
Auf ihrer Webseite wirbt die Firma mit dem Versprechen des „Vermögensschutzes gegen die Turbulenzen des Wirtschaftsmarktes“. Dank einer eigenen Goldschmelzerei in der Zentralafrikanischen Republik sei es SGH möglich, eigene Goldbarren mit einer Reinheit von 999,99/1000 herzustellen und diese im „Executive Home Gold Shop“ anzubieten, was Kunden den Einstieg in das Goldgeschäft erleichtere.
Trotz der glänzenden Darstellung auf der digitalen Plattform, die mit Bildern von Goldbarren und der Stadt Zürich bei Abendrot aufwartet, wirft der physische Firmensitz Zweifel auf. Der angegebene Sitz in Adliswil, gelegen neben einer Autobahn, besteht nur aus einem unscheinbaren Namensschild am Briefkasten der Market IQ AG – ein deutlicher Kontrast zum virtuellen Auftritt.
Die Glaubwürdigkeit der SGH wird weiterhin durch die Verbindung zu Claudio de Giorgi belastet, einem italienischen Geschäftsmann mit einer langen Liste juristischer Probleme. De Giorgi wurde kürzlich zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe wegen Betrugs verurteilt, im Zusammenhang mit einem Diamantenschwindel, bei dem Anleger in ein vermeintliches Gold- und Diamanten-Bergbauprojekt in der Zentralafrikanischen Republik investierten.
Diese Vorfälle stellen die Seriosität der aktuellen Unternehmungen von De Giorgi in Frage, insbesondere in Bezug auf die SGH, die früher unter dem Namen Adamasswiss bekannt war und bereits im Visier der Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA stand. Trotz der schweren Vorwürfe und der Geschichte von Betrugsdelikten bleibt SGH weiterhin unreguliert, was nach dem Schweizer Geldwäschereigesetz eigentlich nicht der Fall sein dürfte.
Angesichts der widersprüchlichen Angaben von De Giorgi und des prachtvollen Internetauftritts der SGH, bleibt die Frage nach der Legitimität und Sicherheit der von SGH angebotenen Dienste. De Giorgis frühere Straftaten, die sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz zu Verurteilungen führten, sowie sein aufwändiger Lebensstil auf Kosten der Investoren, werfen ernste Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit seiner Geschäftspraktiken auf.
Zitat Ende: Bericht aus Schweiz am Sonntag
Wir werden auch immer wieder gefragt: Was können wir tun? Nun, zumindest sollte sich jeder betroffene Anleger einmal auch speziell auf seinen konkreten Einzelfall juristisch beraten lassen, denn eine juristische Beratung dürfen wir nicht durchführen. Deshalb haben wir ja auch Rechtsanwältin Kerstin Bontschev und Rechtsanwalt Jens Reime als juristische Berater in die Interessengemeinschaft aufgenommen. Beide geben ihnen gerne eine kostenfreie juristische Auskunft, wie sie den Vorgang sehen und was man aus ihrer Sicht tun kann. Ein konkretes Mandat muss dann aber immer im Einzelfall auch gebührenpflichtig erteilt werden.
Gefragt werden wir auch, wie es mit dem Verfahren in der Schweiz jetzt weitergeht. Nun, nach unseren Recherchen wird man im Juni vonseiten des Schweizer Konkursamtes den aktuellen Stand des Vorganges anschauen und dann entscheiden, wie es endgültig mit der Gesellschaft weitergeht.
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