Eine Frage, die man nach unserer Berichterstattung vom gestrigen Tag auch einmal so stellen muss: Wie viel Rohgold aus Afrika hat jemals die Raffinerien in Italien erreicht? Wichtig ist auch, die Frage zu klären, warum sich Vertriebspartner mit einem Unternehmen einlassen, dessen Chef gerade in Sachen Goldbetrug eine Vorgeschichte hat. Eine Vorgeschichte, die man bei einfacher Suche im Internet mit dem Namen des mutmaßlichen Goldbetrügers ganz einfach auffinden kann. Ein solcher Artikel einer renommierten Zeitung aus der Schweiz muss doch jedem Vertrieb Warnung genug sein, sich hier nicht auf irgendein Geschäft einzulassen.Das der Name im Vertrieb bekannt war, davon gehen wir aus.
Auch wir waren dem gesamten Geschäftsmodell gegenüber immer sehr kritisch, wie man unseren Artikeln aus der Vergangenheit entnehmen kann. Ja, wir haben uns mit dem mutmaßlichen Goldbetrüger sogar mehrfach vor Gericht gestritten, da ihm unsere Berichterstattung nicht gefallen hat. Wir haben dann Recht bekommen, was uns aber nichts nutzt, denn sein Geschäft hat er trotzdem weiterbetrieben. Nun also gibt es aus der Schweiz eine amtliche Mitteilung zu dem Herrn. Darin heißt es:
- Dabei sei der Einkauf des Rohgoldes durch den Mitarbeiter Claudio di Giorgi organisiert worden, da er persönliche Kontakte in der Zentralafrikanischen Republik und Burkina Faso gehabt habe. Es sei auch die Verantwortung von Claudio di Giorgi gewesen, die Zahlungs- ströme für den Goldankauf zu Es habe sich allerdings herausgestellt, dass Claudio di Giorgi verschiedene Belege über den Rohgoldbestand gefälscht habe, was im Frühling 2023 durch die SGT bemerkt worden sei. Die SGT habe gegen Claudio di Giorgi Strafanzeige eingereicht. In der Strafanzeige vom 24. November 2023 werde sinngemäss davon ausgegangen, dass Claudio di Giorgi — in seiner Stellung als faktisches Organ der SGT und als einziger Verantwortlicher über die Zahlungsströme, den Goldankauf und die Lagerung des Goldes in Italien — Dokumente gefälscht und unwahre Angaben gegenüber der Gesellschaft gemacht haben solle. Claudio di Giorgi sei mittlerweile für keine der beteiligten Parteien mehr erreichbar, was die Aufarbeitung der Geschehnisse schwierig mache. Ent- sprechend sei die Anzeige gegen Claudio di Giorgi bei den zuständigen Strafverfolgungs- behörden eingereicht worden. Seither habe die SGT die Geschäftstätigkeit aufgegeben und sich darum bemüht, für ihre Kunden soweit möglich eine Auszahlung ihres Investitionsbetra- ges oder die Auslieferung von Goldbeständen anzubieten. Sie beschäftige kein eigenes Personal und habe somit nur geringe laufende Kosten.
Zitat Ende
Die Schweizer Handelszeitung veröffentlichte bereits im Jahre 2017 den nachfolgenden Artikel:
Serienbetrüger gründet Goldhandel
https://www.handelszeitung.ch/unternehmen/serienbetruger-grundet-goldhandel-1155846
Genau diesen Artikel findet man bei einfacher Eingabe des Namen des Herrn.
Aus unserer Sicht macht es genau deshalb Sinn, auch zu prüfen, ob es sinnvoll ist, den Vertrieb in die Haftung zu nehmen. Genau der Vertrieb, der eine hohe Provision für die Vermittlung von Kunden bekommen hat. Auch hier sollte einmal geklärt werden, wie hoch diese Provision genau ist. Spannend wird dann auch die Frage, wie viel Rohgold tatsächlich aus Afrika in die Schweiz transportiert wurde und wie viel Gold dort wirklich nachweisbar eingelagert wurde.
Möglicherweise gibt es ja einen Bestand an Gold, der weit entfernt ist von dem, was man eigentlich haben müsste. Eine Frage, die man dringend klären muss. Wir wissen auch, dass Rechtsanwälte hier als eine Art Treuhänder tätig waren. Auch diese Rechtsanwälte sehen wir hier in der Haftung, denn ausweislich uns bekannter Verträge geht aus keinem der Verträge hervor, dass Gold in Italien eingelagert werden wollte, sondern hier ist lediglich von Frankreich und der Schweiz die Rede. Hat ein Anwalt von Kunden Zahlungen angenommen, die zur SGT transferiert werden sollten als Treuhänder, dann muss er sich aus unserer Sicht natürlich vergewissern, dass das Gold dann auch in Frankreich bzw. der Schweiz eingelagert wurde, und eben nicht in Italien.
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