Die BaFin hat Frau Shalini Kuldip Kaur, Aalen, mit Bescheid vom 16. Februar 2018 aufgegeben, das Finanztransfergeschäft einzustellen, soweit sie nicht als notifizierte Agentin eines lizenzierten Zahlungsinstituts tätig wird. Kaur darf Geldtransfers ausschließlich als notifizierte Agentin eines lizenzierten Zahlungsinstituts durchführen. Sie hat dabei die Pflichten zur Identifizierung der Auftraggeber zu beachten.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
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