Share BNB LTD: BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft
Die BaFin hat mit Bescheid vom 6. Juli 2021 gegenüber der Share BNB LTD, Großbritannien, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäftes angeordnet.
Die Gesellschaft bietet in Deutschland ansässigen Interessenten den Erwerb von Anteilen bzw. von Aktien an Immobilien an. Dabei werden sowohl eine feste Verzinsung als auch die unbedingte Rückzahlbarkeit der hingegebenen Gelder zugesagt. Verlustmöglichkeiten werden nicht thematisiert.
Damit betreibt Share BNB LTD gewerbsmäßig das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) in der zweiten Tatbestandsvariante. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt das Unternehmen nicht und handelt daher unerlaubt.
Share BNB LTD behauptet eine langjährige Zusammenarbeit mit der US-amerikanischen Gesellschaft Airbnb, Inc. Der BaFin liegen keine Anhaltspunkte vor, dass eine solche Kooperation tatsächlich erfolgt.
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