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Shareholder Value Beteiligungen AG – SMT Scharf AG

coffeebeanworks (CC0), Pixabay
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Shareholder Value Beteiligungen AG

Frankfurt am Main

Weitere Bieter: Share Value Stiftung

Bekanntmachung gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“)

Die Shareholder Value Beteiligungen AG mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland (die „Bieterin zu 1)“) und die Share Value Stiftung mit Sitz in Erfurt, Deutschland (die „Bieterin zu 2)“) (zusammen die „Bieterinnen“), haben am 2. Februar 2021 die Angebotsunterlage für ihr öffentliches Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der SMT Scharf AG, Hamm, Deutschland („SMT“) zum Erwerb der auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennwert der SMT (ISIN DE0005751986 /​ WKN 575198) („SMT-Aktien“) gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 8,22 je Aktie veröffentlicht. Das Angebot wird mit befreiender Wirkung auch für Frau Christiane Weispfenning und Herrn Dr. Helmut Fink (nachfolgend zusammen mit den Bieterinnen „Poolmitglieder“ genannt) abgegeben. Die Angebotsunterlage ist im Internet unter der Adresse https://smt-angebot.de abrufbar. Die Frist für die Annahme dieses Pflichtangebots und Delisting-Erwerbsangebots endet am 2. März 2021, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland), soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert wird.

1.

Bis zum 24. Februar 2021, 13:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland) („Meldestichtag“), ist das Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot für insgesamt 8.898 SMT-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,19 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der SMT.

2.

Die Bieterin zu 1) hält zum Meldestichtag unmittelbar 930.00 SMT-Aktien. Dies entspricht ca. 20,13 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der SMT.

3.

Die Bieterin zu 2) hält zum Meldestichtag unmittelbar 400.000 SMT-Aktien. Dies entspricht ca. 8,66 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der SMT.

4.

Darüber hinaus hält Frau Christiane Weispfenning unmittelbar 17.394 SMT-Aktien und Herr Dr. Helmut Fink unmittelbar 49.901 SMT-Aktien. Dies entspricht für Frau Christiane Weispfenning ca. 0,38 % und Herrn Dr. Helmut Fink ca. 1,08 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der SMT.

5.

Die jeweiligen Stimmrechte werden den Poolmitgliedern über die zwischen ihnen bestehende Aktionärsvereinbarung gem. § 30 Abs. 2 WpÜG gegenseitig zugerechnet. Dementsprechend sind die von der Bieterin zu 1) gehaltenen Stimmrechte aus 930.000 Aktien an der Zielgesellschaft der Bieterin zu 2), Frau Christiane Weispfenning und Herrn Dr. Helmut Fink nach § 30 Abs. 2 WpÜG zurechnen. Entsprechend sind die von der Bieterin zu 2) gehaltenen Stimmrechte aus 400.000 Aktien an der Zielgesellschaft der Bieterin zu 1), Frau Christiane Weispfenning und Herrn Dr. Helmut Fink nach § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnen, die von Frau Christiane Weispfenning gehaltenen Stimmrechte aus 17.394 Aktien an der Zielgesellschaft den Bieterinnen und Herrn Dr. Helmut Fink nach § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnen sowie die von Herrn Dr. Helmut Fink gehaltenen Stimmrechte aus 49.901 Aktien an der Zielgesellschaft den Bieterinnen und Frau Christiane Weispfenning ebenfalls gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnen. Darüber hinaus sind Frau Christiane Weispfenning die von der Bieterin zu 2) gehaltenen Stimmrechte aus 400.000 Aktien an der Zielgesellschaft über § 30 Abs. 1 S.1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zuzurechnen.

6.

Zusammen halten die Poolmitglieder zum Meldestichtag damit 1.397.295 SMT-Aktien. Dies entspricht ca. 30,24 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der SMT.

7.

Darüber hinaus halten weder die Bieterinnen noch mit den Bieterinnen gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG noch deren Tochterunternehmen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Mitteilung SMT-Aktien und ihnen sind auch keine Stimmrechte aus SMT-Aktien nach § 30 WpÜG zuzurechnen.

8.

Zudem halten weder die Bieterinnen noch mit den Bieterinnen gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen mittelbar oder unmittelbar mitzuteilende Instrumente nach den §§ 38, 39 WpHG betreffend SMT-Aktien.

9.

Die Summe der SMT-Aktien, für die das Angebot bis zum Meldestichtag angenommen wurde zuzüglich der zum Meldestichtag von den Poolmitgliedern gehaltenen SMT-Aktien (siehe vorstehende Ziffern 1 und 6) beträgt 1.406.193 SMT-Aktien. Dies entspricht ca. 30,44 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der SMT am Meldestichtag.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von SMT-Aktien. Die Bedingungen und weitere das Angebot der Shareholder Value Beteiligungen AG und der Share Value Stiftung an die Aktionäre der SMT betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage dargelegt, deren Veröffentlichung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet ist. Investoren und Aktionären der SMT wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Mitteilungen und Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.

Das Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) durchgeführt.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist, können die Bieterinnen oder für sie tätige Broker außerhalb des Pflichtangebots und Delisting-Erwerbsangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar SMT-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://smt-angebot.de
im Internet am: 24.02.2021.

 

Frankfurt am Main, den 24. Februar 2021

Shareholder Value Beteiligungen AG und Share Value Stiftung

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