Shareholder Value Management Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
Weitere Bieter:
Shareholder Value Beteiligungen Aktiengesellschaft
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) sowie Bekanntmachung des Eintritts der Vollzugsbedingungen
Die Shareholder Value Beteiligung, Frankfurt am Main (die „Bieterin zu 1)“) und die Shareholder Value Management AG, Frankfurt am Main (die „Bieterin zu 2)“ bzw. gemeinsam die „Bieter„) haben am 20. März 2019 die Angebotsunterlage für ihr gemeinsames Freiwilliges Öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der INTERSHOP Communications AG, Jena, Deutschland, („INTERSHOP AG„) zum Erwerb sämtlicher nicht unmittelbar von den Bietern gehaltenen nennwertlosen auf den Namen lautenden Stückaktien der INTERSHOP AG (ISIN DE000A0EPUH1) („INTERSHOP-Aktien“) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 1,39 je Aktie veröffentlicht.
Die Frist für die Annahme des Angebots endete am 17. April 2019, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Die weitere Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 S. 1 WpÜG endet am 08. Mai 2019, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).
1. |
Bis zum 17. April 2019, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) („Meldestichtag„), ist das Angebot für insgesamt 258.671 INTERSHOP-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,66 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der INTERSHOP AG. |
2. |
Zum Meldestichtag hält die Bieterin zu 1) 6.500.000 INTERSHOP-Aktien und die Bieterin zu 2) 5.214.077 INTERSHOP-Aktien. Die damit verbundenen Stimmrechte werden den Bietern jeweils wechselseitig nach § 30 Abs. 2 WPÜG zugerechnet. Gemeinsam halten die Bieter damit 11.714.077 INTERSHOP-Aktien, dies entspricht in Summe 29,88 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der INTERSHOP AG. |
3. |
Zum Meldestichtag hält die Bieterin zu 2) Finanzinstrumente bezogen auf 24.010 INTERSHOP-Aktien gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,06 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der INTERSHOP AG. Die damit verbundenen Stimmrechte werden der Bieterin zu 1) nach § 30 Abs. 2 WPÜG zugerechnet. |
4. |
Die Gesamtzahl der Aktien der INTERSHOP AG, für die das Angebot bis zum Meldestichtag bereits angenommen worden ist (siehe oben Ziffer 1), zuzüglich der INTERSHOP-Aktien, die von den Bietern zum Meldestichtag unmittelbar gehalten werden (siehe oben Ziffer 2), zuzüglich der auf den Erwerb von INTERSHOP-Aktien bezogenen Finanzinstrumente im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG, die von den Bietern zum Meldestichtag unmittelbar gehalten werden (siehe oben Ziffer 3), beläuft sich folglich auf 11.996.758 INTERSHOP-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 30,60 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der INTERSHOP AG. |
5. |
Zum Meldestichtag halten über die in Ziffer 1 bis 4 dargestellten Umständen hinaus weder die Bieter noch mit ihnen gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen INTERSHOP-Aktien oder nach §§ 38, 39 WpHG mitzuteilende Stimmrechtsanteile in Bezug auf die INTERSHOP AG. Neben dem in Ziffer 1 bis 4 dargelegten Umfang wurden Ihnen zum Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus INTERSHOP-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet. |
6. |
Das Angebot und die durch seine Annahme zustande gekommenen Verträge werden gemäß des Abschnitt 4 („Vollzugsbedingungen“) der Angebotsunterlage nur vollzogen, wenn die in Abschnitt 4.1 der Angebotsunterlage aufgeführten Vollzugsbedingungen erfüllt sind oder die Bieter vor einem Ausfall der jeweiligen Vollzugsbedingung auf deren Eintritt wirksam verzichtet haben. |
Die Bieter haben nicht vor einem Ausfall der jeweiligen Vollzugsbedingung auf deren Eintritt wirksam verzichtet. Beide Vollzugsbedingungen sind eingetreten, da keine der geschilderten Ereignisse eingetreten ist. Damit sind die Vollzugsbedingungen gemäß Abschnitt 4 der Angebotsunterlage erfüllt.
Aktionäre der INTERSHOP AG, die das Angebot bisher noch nicht angenommen haben, können dies noch bis zum Ablauf der weiteren Annahmefrist tun. Die weitere Annahmefrist endet am 08. Mai 2019, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).
Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://intershop-angebot.de/
im Internet am: 24.04.2019.
Frankfurt am Main, den 24. April 2019
Shareholder Value Beteiligungen AG und Shareholder Value Management AG
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