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Shiny Flakes Anklage zugelassen

AJEL (CC0), Pixabay
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Die 8. Strafkammer des Landgerichts Leipzig hat durch Beschluss vom 13.10.2022 die Anklage der Staatsanwaltschaft Leipzig vom 22.11.2021 gegen den als »Shiny Flakes« bekannt gewordenen Maximilian S. sowie gegen 4 weitere Mitangeklagte im Alter zwischen 24 und 42 Jahren zur Hauptverhandlung zugelassen und zugleich das Hauptverfahren vor dem Landgericht Leipzig eröffnet.

Danach liegt den Angeklagten Friedemann G., Maximilian S. und Andre R. zur Last, sich spätestens im November 2018 zusammengeschlossen zu haben, um in arbeitsteiliger Begehungsweise unter Nutzung der Website »www.candylove.to« aus Leipzig heraus einen Online-Handel mit Betäubungsmitteln zu betreiben, durch den »Kunden« in- und außerhalb Deutschlands beliefert worden sein sollen.

Im Rahmen der Organisation der Gruppe geht die Staatsanwaltschaft aus, dass Maximilian S. als Kopf der Gruppierung fungiert habe, der aufgrund seines Wissens und seiner finanziellen Möglichkeiten eine solche Plattform aufbauen und betreiben hätte können. Friedemann G. soll die Logistik, wie z.B. Transport der Betäubungsmittel übernommen haben, während Andre R. sich um rechtliche und organisatorische Angelegenheiten der Gruppe gekümmert haben soll. Im Rahmen der Abwicklung der Geschäfte sollen auch die beiden weiteren Mitangeklagten Jens M. und Julius M. eingebunden gewesen sein.

Den drei Haupangeklagten wird im Rahmen der Anklageschrift bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln (teilweise in nicht geringer Menge) in insgesamt sechs Fällen zur Last gelegt.
Den beiden weiteren Angeklagten wird Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in einem Fall vorgeworfen.
Im Rahmen der Anklageschrift geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Gruppe ca. 20 kg unterschiedliche Betäubungsmittel und verschiedene Tabletten (im vierstelligen Bereich) in über 400 Postsendungen in dem Zeitraum von April 2019 bis Januar 2021 an Abnehmer verschickt haben soll.

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