Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe steht kurz vor einer Entscheidung mit potenziell enormer Sprengkraft: Am Mittwoch wird das Urteil zum Solidaritätszuschlag verkündet. Im Zentrum steht die Frage, ob die seit 2021 nur noch von Spitzenverdienern, Unternehmen und Kapitalanlegern erhobene Abgabe überhaupt noch verfassungsgemäß ist.
Geklagt hatten sechs Bundestagsabgeordnete der FDP, die sich durch die fortbestehende Erhebung des Soli in ihren Grundrechten verletzt sehen. Ihr Argument: Der ursprüngliche Zweck – die Finanzierung des „Aufbaus Ost“ nach der Wiedervereinigung – sei längst erfüllt. Der Soli sei zu einer verkappten Zusatzsteuer für eine Minderheit geworden – ohne legitime Grundlage.
Was steht auf dem Spiel?
Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts betrifft mehr als nur ein steuerpolitisches Detail. Über den Solidaritätszuschlag fließen jährlich rund 12 bis 13 Milliarden Euro in den Bundeshaushalt. Ein Wegfall würde ein enormes Finanzloch reißen – ausgerechnet in einer Zeit, in der die Bundesregierung ohnehin um jeden Euro ringt, von Schuldenbremse bis Sondervermögen.
Ein verfassungswidriger Soli wäre nicht nur ein symbolischer Schlag gegen die Politik vergangener Jahre, sondern könnte auch Rückzahlungsforderungen nach sich ziehen – vor allem von Unternehmen und gut verdienenden Bürgern, die seit 2021 weiter zur Kasse gebeten werden.
Warum gibt es den Soli überhaupt noch?
Ursprünglich eingeführt wurde der Solidaritätszuschlag 1991 zur Finanzierung der Wiedervereinigung, später auch zur Unterstützung anderer nationaler Herausforderungen.
Seit dem 1. Januar 2021 wurde der Soli für etwa 90 Prozent der Steuerzahler abgeschafft. Nur noch die obersten Einkommensschichten zahlen ihn – was laut Kritikern einem „Soli für Reiche“ gleichkommt.
Das Finanzministerium verteidigte die Maßnahme bislang mit dem Argument, der Zuschlag sei formal keine Zwecksteuer – also nicht ausschließlich an den „Aufbau Ost“ gebunden, sondern generell verfassungsrechtlich zulässig. Es handele sich um eine sogenannte Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer – ein Instrument, das laut Grundgesetz möglich ist.
Und wenn Karlsruhe den Soli kippt?
Dann droht eine finanzpolitische Zerreißprobe. Der Bund müsste entweder auf Milliardeneinnahmen verzichten – oder nach alternativen Einnahmequellen suchen. Denkbar wäre etwa eine neue Reichensteuer, eine Reform der Vermögensbesteuerung oder eine Anhebung anderer Steuersätze.
Für die FDP – die sich seit Jahren für die vollständige Abschaffung des Soli einsetzt – wäre ein Urteil gegen den Zuschlag ein voller Erfolg. Für die Koalition mit SPD und Grünen könnte es hingegen zu neuen Spannungen führen – insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Schuldenbremse und die Finanzierung politischer Großprojekte.
Fazit: Karlsruhe entscheidet über mehr als nur eine Steuer
Die morgige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist weit mehr als eine technische Prüfung eines Steuergesetzes. Es geht um Grundsatzfragen von Steuergerechtigkeit, staatlicher Finanzarchitektur und politischer Glaubwürdigkeit.
Bleibt der Soli bestehen – oder fällt er endgültig als Relikt der Nachwendezeit?
Am Mittwoch wissen wir mehr. Und für den Bundeshaushalt könnte es ein Erdbeben geben.
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