Aufgrund aktueller Nachfragen möchte ich die rechtlich einmalige Stellung des DIRITTO DI SUPERFICIE aus dem Italienischen Recht kurz ausführen:
Nur in Italien ist das sogenannte Oberflächenrecht im Immobilienregister eingetragen. Dies bedeutet, dass es KEIN Pachtvertrag oder Mietverhältnis ist, sondern ein Eigentum auf dem bestehenden Eigentum eines Gebäudes. Somit ist das Diretto di Superficie vollkommen insolvenzfest. Es ist ein separates Eigentum und kein Nutzungsrecht. Es wirkt so eindeutig, dass der Eigentümer des Gebäudes darunter genau genommen nicht einmal betreten dürfte, da es dem Initiator gehört. Manche Solarfirmen behelfen sich oftmals nur eines Pachtvertrages. Dies ist ganz und gar kein sicherer Weg.
Beim Mietvertrag, wie in Deutschland kann ein Insolvenzverwalter diesen Miet- oder Pachtvertrag im Falle einer Pleite kündigen.
Das Oberflächeneigentumsrecht hingegen übersteht eine mögliche Insolvenz, eine spätere Belastung im Grundbuch o. ä. und besteht auch nach einem Verkauf oder Versteigerung, da es ein eigenes Eigentum ist. In Deutschland wäre dies mit dem sogenannten Etageneigentum vergleichbar. Jemand besitzt ein Mietshaus und verkauft jemandem die oberste Etage, die dann auch als solche im Grundbuch eingetragen ist. Wichtig hierbei ist, dass das Grundbuch vor Bildung dieses Etageneigentums lastenfrei und frei von Rechten Dritter war (Dauermietrecht, Wegerechte oder ähnliches).
Dann sobald dieses Eigentum gebildet ist, kann dieses separat mit einer Grundschuld belastet werden. Wir achten bei allen Projekten, dass das Grundbuch vollkommen lastenfrei ist, damit auch unser Oberflächeneigentum lastenfrei ist.
Es gibt im italienischen Grundbuch keine Abteilungen wie in Deutschland, daher ist es wichtig, dass das Grundbuch bei Eintragung unseres Oberflächeneigentums „sauber“ ist. Dies prüft bei uns eine internationale Kanzlei und diese lässt sich dieses durch eine sogenannte Notar-Bestätigung versichern.
Es gibt in ganz Europa nichts vergleichbar Sicheres. Dasselbe gilt alles auch für Freiflächen.
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