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Sicherungsverfahren gegen mutmaßlichen Kettensägenangreifer beantragt

AJEL (CC0), Pixabay
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Ein 35 Jahre alter Mann, der am 6. Januar seine 52 Jahre alte Nachbarin mit einer Machete getötet und deren 52‑jährigen Lebensgefährten mit einer Kettensäge schwer verletzt haben soll, muss sich nun vor dem Landgericht Berlin verantworten. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren mit dem Ziel der Unterbringung des Beschuldigten in einer psychiatrischen Einrichtung eingereicht. Vorgeworfen werden ihm Totschlag, versuchter Mord zur Ermöglichung einer anderen Straftat und gefährliche Körperverletzung sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz.

Nach einem vorläufigen psychiatrischen Gutachten soll der Mann bei Tatbegehung aufgrund einer Erkrankung nicht schuldfähig gewesen sein. Er soll in der Nacht zum 6. Januar mit der Kettensäge versucht haben, in die Nachbarwohnung zu gelangen. Eine Machete und drei Messer soll er darüber hinaus bei sich gehabt haben. Der Lebensgefährte der Nachbarin soll versucht haben, den Beschuldigten wegzudrängen. Dabei soll er in die laufende Kettensäge gegriffen und bereits dadurch erhebliche Verletzungen erlitten haben. Weitere Schnittverletzungen soll ihm der Beschuldigte bewusst ebenfalls mit der Kettensäge beigebracht haben.

In der Annahme, den Mann tödlich verletzt zu haben, soll der Beschuldigte dann die Nachbarin mit der Machete getötet haben. Die Frau soll noch vor Ort verstorben sein.

Fünf Wein- und Spirituosenflaschen, die der Beschuldigte schon zuvor mit Benzin und Stoffstücken zu sog. „Molotow‑Cocktails“ umfunktioniert und im Hausflur entzündet haben soll, konnten von der Polizei noch rechtzeitig gelöscht werden.

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