Die Finanzaufsicht BaFin hat ihre Hinweise zur elektronischen Einreichung der Sicherungsvermögensverzeichnisse aktualisiert.
Hintergrund ist eine Gesetzesänderung, durch die Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds Sicherungsvermögensverzeichnisse für das Geschäftsjahr 2023 erstmals elektronisch ohne eine qualifizierte elektronische Signatur übermitteln können. Einzureichen sind die Unterlagen bei der Aufsicht spätestens drei Monate nach Ende des Geschäftsjahres.
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