Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat Deutschland erneut verurteilt. Die nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung ist nach Ansicht der Straßburger Richter eine Verletzung der Menschenrechte. Fünf Straftäter hatten geklagt – aber nicht alle können auf die Freiheit hoffen.
Die Straßburger Richter gaben am Donnerstag vier Sexualverbrechern Recht, die trotz Verbüßung ihrer Freiheitsstrafen nicht auf freien Fuß gesetzt wurden, weil sie als gefährlich gelten.
Kommentar hinterlassen