Startseite Allgemeines Sieg des Rechtsstaats – keine Sonderrechte für VW-Vorstand Winterkorn
Allgemeines

Sieg des Rechtsstaats – keine Sonderrechte für VW-Vorstand Winterkorn

aljonushka (CC0), Pixabay
Teilen

Unfassbar, aber wahr. In Deutschland funktioniert trotz aller Unkenrufe die Justiz. LG Braunschweig – Winterkorn: Das Landgericht Braunschweig hat mitgeteilt, dass es nach „umfangreicher Prüfung“ die Klage gegen den früheren Volkswagen-Chef Martin Winterkorn und vier weitere Mitarbeiter von VW überwiegend zugelassen habe. Es bestehe ein hinreichender Tatverdacht des „gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs“ durch Winterkorn. Dieser war im April 2019 wegen seiner Rolle im VW-Dieselskandal von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden.

Sic transit gloria mundi

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Die letzte Runde für Imfarr: Leipzig sagt „Nein, danke!“

Das österreichische Immobilienunternehmen Imfarr hat wohl seine letzte Chance auf Rettung verspielt...

Allgemeines

McDonald’s USA bringt größten Menüwechsel seit Jahren

McDonald’s kündigt mit dem neuen „McValue“-Menü eine bedeutende Neuausrichtung seines Angebots an,...

Allgemeines

Lexo Living eG unsere Bilanzanalyse

Die Bilanz der LEXO Living eG zum Geschäftsjahr 2022 weist aus Anlegersicht...

Allgemeines

Mögliche Konsequenzen bei ausbleibender Zustimmung der Anleger zur Verlängerung der Anleihe

Die Blue Energy Group AG hat ihre Anleihegläubiger zur Abstimmung über eine...