Solch ein Sieg vor Gericht ist natürloich auch für einen Rechtsanwalt etwas ganz Besonderes.In einem Verfahren gegen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG, in dem wir für einen Mandanten Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Beratung zur Beteiligung an der Nordcapital Bulkerflotte 1 GmbH & Co.KG geltend gemacht haben, bekommt die Bank nun offensichtlich kalte Füße. Nachdem diese sich zunächst im außergerichtlichen Verfahren einer vergleichsweisen Lösung verschlossen hat, haben wir für unseren Mandanten Klage eingereicht. Auch im Verhandlungstermin vor dem Landgericht Frankfurt hat die Bank zunächst keinerlei Vergleichsbereitschaft gezeigt, obwohl das Gericht den Rechtsbeistand der Bank ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass einerseits der Vortrag der Bank zur Frage der rechtzeitigen Prospektübergabe noch nicht ausreichend und dass andererseits die Frage, inwieweit eine Aufklärung über das sog. Arrestrisiko – dabei geht es um Schiffsgläubigerrechte – erforderlich gewesen wäre, von besonderer Bedeutung sei.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/hoher-vergleich-gg-die-deutsche-bank-privat-u-geschaeftskunden-ag-i-s-nordcapital-bulkerflotte_094594.html
Kommentar hinterlassen