Das Insolvenzgericht Innsbruck wird in Kürze über den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen das Vermögen von Rene Benko entscheiden. Bis zum 5. März 2024, Mitternacht, müssen alle beteiligten Parteien zusätzliche Unterlagen einreichen. Diese Frist setzte das Gericht während der ersten Anhörung am 13. Februar.
Klaus Schaller vom Kreditschutzverband 1870 (KSV1870) äußerte die Erwartung, dass Benko Beweise vorlegen wird, um die Behauptungen der Finanz, er sei zahlungsunfähig, zu widerlegen. Erfolgversprechend für Benko wäre es, wenn er nachweisen könnte, dass er die im Insolvenzantrag angeführten offenen Forderungen beglichen hat und fähig ist, weiterhin seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Schaller spekulierte, dass das Insolvenzgericht wahrscheinlich schon eingehende Überlegungen zur Zahlungsunfähigkeit von Benko angestellt hat. Sollte Benko entsprechende Zahlungsnachweise vorlegen und keine weiteren offenen Verbindlichkeiten bestehen, könnte das Gericht den Insolvenzantrag der Finanz als unbegründet zurückweisen.
Für den Fall, dass Benko die fälligen Verbindlichkeiten nicht bedienen kann und somit zahlungsunfähig wäre, erwartet der KSV1870, dass Benko selbst ein Insolvenzverfahren beantragen würde. Sollte es dazu kommen, hätte Benko die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Verfahrensarten – wie einem Sanierungsverfahren mit oder ohne Eigenverwaltung oder einem Konkursverfahren – zu wählen, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben.
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