Die Signa Sports United (SSU), die unter der Kontrolle der Signa International Sports Holding (SISH) des Investors Rene Benko steht, befindet sich zusammen mit mehreren ihrer Tochterunternehmen in einer finanziell prekären Lage, die voraussichtlich zur Stellung von Insolvenzanträgen führen wird. Laut Angaben von SSU hat eines der Tochterunternehmen, Tennis Point, bereits offiziell einen Insolvenzantrag eingereicht.Es wird erwartet, dass in den nächsten Tagen weitere Unternehmen der Gruppe, einschließlich der Muttergesellschaft Signa Sports United N.V., dem Beispiel folgen und ebenfalls Insolvenz anmelden werden. Zum Portfolio von SSU gehören namhafte Unternehmen und Marken wie der britische Online-Fahrradhändler Wiggle und andere Marken wie Fahrrad.de, Brügelmann, Campz und Outfitter.
Für Tennis Point, das sowohl im Online-Handel als auch mit physischen Filialen präsent ist, wurde am deutschen Amtsgericht in Bielefeld der Insolvenzantrag gestellt. Das Gericht hat Christian Gerloff, einen Sanierungsexperten mit Spezialisierung auf den Einzelhandel, als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.Erst kürzlich hat die von Benko geleitete Signa Holding, die finanzielle Unterstützung für den Online-Sportartikelhändler SSU zugesagt hatte, ihre Unterstützung zurückgezogen und einen zugesagten Betrag von 150 Millionen Euro nicht bereitgestellt. Vor zwei Jahren wurde SSU an die New Yorker Börse gebracht mit einer damaligen Bewertung von 3,2 Milliarden Dollar, die jetzt auf schätzungsweise zwölf Millionen Dollar gefallen ist.
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Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 701/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 9528 eingetragenen Tennis-Point GmbH, Hans-Böckler-Straße 29-35, 33442 Herzebrock-Clarholz, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Stefan Salzer und Herrn Christian Miele,
Geschäftszweig: Vertrieb von Sportartikeln im Bereich Rückschlag-Ballsportarten (insbesondere Tennis, Paddel-Tennis, Squash, Badminton, Tisch-tennis)
ist am 20.10.2023, um 11:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Christian Gerloff, Nymphenburger Straße 4, 80335 München bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 701/23
Amtsgericht Bielefeld, 20.10.2023
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