Die Signa Prime Selection, ein Unternehmen der angeschlagenen Signa-Gruppe von Rene Benko, wehrt sich gegen die Aufhebung ihres Sanierungsplans durch das Oberlandesgericht (OLG) Wien. Der Plan, der von den Gläubigern bereits gebilligt wurde, sieht eine Treuhandlösung vor, um Immobilien und Beteiligungen an Projektgesellschaften geordnet und zu besseren Preisen zu veräußern.
Der Fall hat eine komplexe juristische Vorgeschichte:
1. Ende April: Das Handelsgericht Wien bestätigt den Treuhandplan.
2. Daraufhin: Das OLG Wien gibt dem Rekurs der Finanzprokuratur statt und kippt den Plan.
3. Aktuell: Signa Prime Selection legt Revisionsrekurs beim Obersten Gerichtshof (OGH) ein.
Sanierungsverwalter Norbert Abel betont, dass das Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung bis zur OGH-Entscheidung bestehen bleibt.
Die Anwälte von Signa Prime Selection argumentieren:
– Der Rekurs gegen die Bestätigung sei unzulässig.
– Die Finanzprokuratur habe keine Aktivlegitimation, da sich herausstellte, dass Signa Prime Selection ein Steuerguthaben statt Steuerschulden habe.
– Das OLG habe den Fall aktenwidrig und rechtlich falsch beurteilt.
– Der Vorwurf, Abels Treuhandplan sei unrealistisch, wird bestritten.
Der Fall verdeutlicht die komplexen rechtlichen Herausforderungen in Sanierungsverfahren und die Bedeutung gerichtlicher Entscheidungen für die Zukunft angeschlagener Unternehmen.
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