Es sind so zwei Dinge, die aus unserer Sicht gar nicht so recht zusammenpassen wollen. Als Inhaber einer Brauerei, so unsere Vorstellung, hat man doch sicherlich genug damit zu tun, das Geschäft am Laufen zu halten, denn die Konkurrenz unter den Brauereien in Bayern ist sehr groß. Trotzdem muss es Simon Wittmann ja ein Anliegen gewesen sein, sich neben seiner Tätigkeit in der Brauerei als Vorstand einer Genossenschaft zu engagieren. Nun fragt man sich als Außenstehender natürlich sofort: „Warum macht der das?“ Eine berechtigte Frage.
Entweder tut er dies aus Überzeugung und sozialem Engagement oder aber auch, um daraus für sich und sein Umfeld persönliche Vorteile zu erzielen. Nun könnte dieses Engagement möglicherweise aber auch Auswirkungen auf die Brauerei von Simon Wittmann haben, denn diese gerät natürlich unweigerlich mit in die Diskussion, wenn sich herausstellen sollte, dass da bei der Genogen eG nicht so alles in Ordnung war.
Befürchtungen in diese Richtung gibt es derzeit, denn die Internetseiten der Genogen eG sind derzeit nicht erreichbar; sie sind abgeschaltet. Welche Ursachen hier konkret vorliegen, wird man erst in den nächsten Tagen herausfinden. Es könnten stürmische Zeiten auf die Brauerei und Simon Wittman zukommen. Das könnte passieren, wenn sich die Informationen als wahr herausstellen, die wir in die Redaktion bekommen haben. Diese besagen, dass die Genogen eG Liegenschaften der Familie Wittmann erworben haben soll, welche als „schwer verkäuflich“ galten. Auch das wird man sich jetzt einmal detaillierter anschauen müssen.
Amtsgericht Coesfeld Aktenzeichen: GnR 208 | Bekannt gemacht am: 26.06.2012 12:00 Uhr |
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. | |
Neueintragungen | |
15.06.2012 | |
GenoGen eG – Genossenschaft für Generationen -, Borken, Remigiusstr. 3, 46325 Borken. eingetragene Genossenschaft. Satzung vom 09.11.2011 mit Änderung vom 03.06.2012 sowie 12.06.2012. Geschäftsanschrift: Remigiusstr. 3, 46325 Borken. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. – Die Genossenschaft kann sich im Interesse der Förderung der Mitglieder auch an anderen Unternehmen beteiligen, andere Unternehmen erwerben bzw. übernehmen oder Tochterunternehmen gründen. – Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. – Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, Beteiligungen sind zulässig. – Die Genossenschaft darf einzelne Bauten auch in andere Genossenschaften einbringen oder veräußern. – Sie ist berechtigt, einzelne Tätigkeitsfelder innerhalb ihres Aufgabenbereiches auf Dritte zu übertragen. – Die Beteiligung an weiteren juristischen Personen darf nur nach Prüfung des Vorstandes der Genossenschaft erfolgen. Es ist eine Mehrheit mit 3/4 aller abgegebenen Stimmen im Rahmen einer Vorstandversammlung zu erreichen. Zur Beteiligung muss ein ausreichend abgegrenzter Vertrag mit dem Beteiligungsunternehmen geschlossen werden. – Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. – Die Genossenschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. – Die Genossenschaft ist berechtigt, zur Sicherung der Liquidität, Teile des Genossenschaftskapitals in rentierliche Geld- und Kapitalmarktpapiere, nach Abstimmung durch die Generalversammlung, anzulegen. Keine Nachschusspflicht der Genossen. Das Mindestkapital der Genossenschaft beträgt 95 % des Gesamtbetrages aller Geschäftsguthaben. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstandsvorsitzender: Paul, Maik, Emmerting, *14.09.1975. Vorstand: Reith, Thomas, Winterbach, *10.08.1950; Wittmann, Simon, Siegenburg, *23.03.1975. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen in einer geeigneten Tageszeitung, hier die Borkener Zeitung. |
Ende September letzten Jahres hat der BGH über die Revision von Simon Wittmann wegen seines Urteils vor dem Landgericht Münster einstimmig entschieden: Der gelernte Bankier Simon Wittmann wird wegen Betrugs für 3 Jahre und 3 Monate ins Gefängnis gehen dürfen. Konkret wurde er verurteilt, € 700.000 von Kleinanlegern der Genossenschaft zu seinen eigenen Gunsten unterschlagen zu haben. Ein weiteres Verfahren wegen eines Hotelprojekts ist wohl noch anhängig. „Schuster bleib‘ bei Deinen Leisten“ kann man bei einem gerlernten Banker/Bierbrauer ja in diesem Fall nur teilweise sagen! Auf jeden Fall sollte Hr. Wittmann sich hier endgültig als Geschäftsmann und potentieller Politiker disqualifiziert haben – Prost!