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Sind Frühbucherrabatte immer ein Schnäppchen?

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Zahlreiche Reiseveranstalter locken mit so genannten Frühbucherrabatten. Was auf den ersten Blick als Schnäppchen erscheint, entpuppt sich bei genauerem Hingucken jedoch oft als Schmalspurangebot, bei dem eine Reihe zusätzlicher Kosten fällig werden.Wer seinen Sommerurlaub frühzeitig bucht (vielfach bis Ende März), wird für die frühzeitige Entscheidung oft mit allerlei Vergünstigungen belohnt. Zahlreiche Reiseveranstalter locken mit so genannten Frühbucherrabatten. Was auf den ersten Blick als Schnäppchen erscheint, entpuppt sich bei genauerem Hingucken jedoch oft als Schmalspurangebot, bei dem eine Reihe zusätzlicher Kosten fällig werden. Vor allzu schnellen Zugriffen sollten Preise und Leistungsumfang von Frühbucherrabatten verglichen und folgende Hinweise beachtet werden:

Rabatte sind freiwillige Leistungen

Ob Frühbucherrabatte gewährt werden, hängt vom jeweiligen Reiseveranstalter ab. Nachlässe oder Vergünstigungen können innerhalb eines Angebots jedoch unterschiedlich sein, etwa wenn ein Rabatt nur für bestimmte Unterkünfte eingeräumt wird.

Preisvergleich wichtig

Die einzelnen Posten eines Frühbucherangebots lassen sich nur bei gleichen oder ähnlichen Leistungen vergleichen. Kunden sollten ihr Augenmerk hierbei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf den Leistungsumfang richten. Eine Prüfung der Konditionen offenbart zum Beispiel, ob im Angebot der Transfer vom Flughafen zum Hotel oder die All-Inclusive-Verpflegung enthalten ist. Aber auch ein Vergleich mit anderen Offerten kann sich lohnen: Denn viele Veranstalter bieten identische Leistungen an – etwa Flug und Unterkunft, die bei dem einem zum regulären Preis günstiger sind als bei einem anderen Veranstalter zum reduzierten Preis. Gewährt der günstigere Anbieter zusätzlich noch einen Nachlass, kann der Preisvergleich unterm Strich eine Ersparnis von mehreren hundert Euro bringen.

Nach preisgünstigstem Angebot fragen

Wer keine Lust hat, in Katalogen oder auf Internetseiten nach Schnäppchen zu jagen, sollte im Reisebüro nach dem billigsten Angebot fürs jeweilige Traumziel erkundigen fragen. Die Reisevermittler müssen für die Preisdifferenz geradestehen, wenn sie nicht die preisgünstigste Variante für das gewünschte Reiseziel aus ihrem Sortiment heraussuchen. Im Streitfall sollten Kunden – zum Beispiel mit Hilfe eines Zeugen – jedoch nachweisen können, dass sie sich nach dem billigsten Angebot erkundigt haben.

Unverbindliche Katalogpreise

Auf die Preisangaben im Katalog ist inzwischen kein Verlass mehr. Reiseveranstalter können die Preise nachträglich ändern. Auch hier müssen potenzielle Urlauber nach konkreten Kosten und möglichen Nachlässen fragen.

Nachträgliche Preiserhöhungen möglich

Werden Trips länger als vier Monate vor Reisebeginn gebucht, können Veranstalter den Preis für Pauschalreisen im Nachhinein erhöhen. Nachträgliche Preiserhöhungen werden inzwischen bei Frühbucherangeboten kaum noch erhoben.

Reiserücktrittsversicherung ist sinnvoll

Bei frühzeitiger Buchung sollte in jedem Fall eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden. Die Prämie dafür ist im Vergleich zu den hohen Stornierungskosten ein Klacks. Allerdings zahlt die Versicherung nur bei vertraglich vereinbarten Ereignissen wie Krankheiten, Schwangerschaft oder Todesfällen in der nächsten Familie.

Quelle:VBZ:NRW

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