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Sind hier wieder Anleger Gelder weg? Biogas Wuschewier Betriebs GmbH & Co. KG

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Unseren Informationen nach sollen auch bei diesem Projekt nicht im unerheblichem Rahmen in der Vergangenheit auch Anlegergelder investiert worden sein. Die dürften nun nahezu „weg sein“, zumindest aber in großer Gefahr verlustig zu gehen.

Über das Vermögen der Biogas Wuschewier Betriebs GmbH & Co. KG, Vechtaer Marsch 9, 49377 Vechta (AG Oldenburg, HRA 200485), vertr. d.: 1. GS Beteiligungs-GmbH, Vechtaer Marsch 9, 49377 Vechta, (persönlich haftende Gesellschafterin), diese vertr. d.: 1.1. Günter Schlotmann, Vechtaer Marsch 9, 49377 Vechta, (Geschäftsführer), ist am 21.09.2012 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Jungfernstieg 51, 20354 Hamburg, Tel.: 040/808136385, Fax: 040/808136250.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a)     Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.01.2013 anzumelden.

 

b)     dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

 

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

 

Vor dem Insolvenzgericht wird am

 

Freitag, 08.02.2013, 11:30 Uhr, Saal 131, Hauptgebäude, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta,

 

eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

 

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

 

  • die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
  • die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),

 

sowie gegebenenfalls über:

 

  • die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
    Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
  • Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
    (§ 66 Abs. 3 InsO),
  • eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
  • den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
  • die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
  • besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
  • eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
  • eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
  • Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
  • eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

 

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

 

Zur Hinterlegungsstelle nach § 149 InsO wird bestimmt:

Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG.

 

Weitere Anordnungen:

 

Gemäß § 67 Abs. 1 InsO wird ein Gläubigerausschuss eingesetzt.

Dieser besteht aus folgenden Mitgliedern:

 

–       Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg – Girozentrale -, vertreten durch den Vorstand Dr. Stephan-Andreas Kaulvers, Heinrich Engelken und Dr. Guido Brune, Markt, 26122 Oldenburg, Tel.: 0441 237-1641

–       Werner Böging, Agentur für Arbeit Vechta, Rombergstr. 51, 49374 Vechta, Tel. 04441/9462385.

–       Rechtsanwalt Andreas Sontopski, Gnoiener Platz 10, 48493 Wettringen , Tel.: 02557/9384-0; Fax: 02557/9384-50; E-Mail: info@RA-Sontopski.de

–       ORR´in Susanne Sprado, Finanzamt Vechta, Rombergstr. 49, 49377 Vechta, Tel.: 04441/18-0

22 IN 116/12:

Amtsgericht Vechta, 23.09.2012

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