Das gilt auch für die Anleihe dieses Unternehmens, auch wenn sich die Rahmenbedingungen interessant anhören. Bedenken Sie bitte immer, das der Erfolg solcher Anleihen immer vom unternehmerischen Können der im Unternehmen handelnden Personen abhängig ist.Das die Anleihe nicht so einfach zum empfehlen ist zeigt auch nachfolgende Veröffentlichung des Unternehmen aus dem Januar 2016 im Bundesanzeiger.
Sehr geehrte Inhaberinnen und Inhaber der SINGULUS-Anleihe,
unser Unternehmen, die SINGULUS TECHNOLOGIES AG, steht vor großen Herausforderungen. Das Geschäftsjahr 2014 war durch ein unerwartet schwieriges Marktumfeld im Segment Optical Disc bestimmt und geprägt durch erhebliche Umsatzeinbußen und Verluste. Auch im Jahr 2015 zeigte sich im Optical Disc-Geschäft keine Erholung, die erwarteten Aufträge für Blu-ray Produktionsanlagen sind weiter ausgeblieben. Diese Entwicklung konnte auch nicht dadurch aufgefangen werden, dass die Umsatzerlöse im Segment Solar in 2015 gegenüber dem Jahr 2014 angestiegen sind. Der Vorstand erwartet für das Geschäftsjahr 2015 zwar einen über dem Vorjahr liegenden Umsatz und auch das EBIT wird sich voraussichtlich gegenüber dem Vorjahr leicht verbessern. Jedoch wird das EBIT zum Ende des Geschäftsjahres 2015 erneut deutlich negativ sein. Die schwache operative Geschäftstätigkeit hat zudem die Liquiditätsreserven der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2015 weiter erheblich reduziert. Die vorläufigen Finanzkennzahlen für das Geschäftsjahr 2015 liegen derzeit noch nicht vor, weshalb noch keine genaue Aussage hierzu möglich ist. Es ist jedoch geplant, erste Aussagen vor der Gläubigerversammlung am 15. Februar 2016 bekannt zu geben. Wir bitten Sie daher um Ihr Verständnis, dass in dieser Einladung momentan dazu noch keine genaueren Angaben gemacht werden können.
Es besteht somit unverändert dringender Handlungsbedarf. In Anbetracht der Ergebnisse in 2014 hatte der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG bereits in der ersten Jahreshälfte 2015 Maßnahmen erarbeitet, durch die das Unternehmen wieder eine dauerhaft tragfähige bilanzielle Grundlage für seinen Geschäftsbetrieb sowie finanzielle und strategische Handlungsfähigkeit erlangen soll. Diese betreffen die weitere Umsetzung der strategischen und operativen Neuausrichtung der Gesellschaft sowie die Neuordnung der Kapitalstruktur. Als wichtiger Teil des Maßnahmenpakets ist unter anderem die Restrukturierung unserer Anleihe vorgesehen. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für die bilanzielle Sanierung der Gesellschaft und die Sicherstellung der erforderlichen Liquidität. Ohne diese Restrukturierung der Anleihe wird die SINGULUS TECHNOLOGIES AG aus heutiger Sicht nicht dazu in der Lage sein, eine bilanzielle Sanierung zu erreichen und künftig eine hinreichende Liquidität sicherzustellen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist daher nach derzeitiger Einschätzung des Vorstands der einzig gangbare Weg, eine ansonsten drohende Insolvenz der Gesellschaft zu vermeiden.
In den vergangenen Wochen hat der Vorstand ein konkretes Konzept zur Anleiherestrukturierung ausgearbeitet und mit dem auf der Gläubigerversammlung am 29. Oktober 2015 von den Anleihegläubigern gewählten gemeinsamen Vertreter, der One Square Advisory Services GmbH unter der Leitung von Herrn Frank Günther, abgestimmt. Der Vorstand hat mit dem gemeinsamen Vertreter eine Einigung auf die Struktur des Konzepts zur finanziellen Restrukturierung der Anleihe erzielt.
Das Restrukturierungskonzept sieht im Kern vor, dass die Anleihegläubiger ihre jeweiligen Schuldverschreibungen in sogenannte Erwerbsrechte umtauschen. Diese Erwerbsrechte berechtigen Sie dazu, eine bestimmte Anzahl von Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowie eine bestimmte Anzahl von Teilschuldverschreibungen aus einer von der Gesellschaft neu auszugebenden Anleihe zu erwerben. Die Umsetzung dieses Umtauschs muss dann von den Aktionären der SINGULUS TECHNOLOGIES AG in einer Hauptversammlung beschlossen werden.
Der am 29. Dezember 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichte Restrukturierungsvorschlag des Vorstands an die Anleihegläubiger, der in den Tagesordnungspunkten 3, 8 und 9 abgebildet ist, sah unter anderem vor, dass im Zuge der Restrukturierung eine neue besicherte Anleihe ausgegeben wird. Insoweit stand eine Einigung mit dem gemeinsamen Vertreter über die Details des Besicherungskonzepts sowie die Höhe des davon abhängigen Zinssatzes für die neue Anleihe noch aus.
Nach Einberufung zu der Gläubigerversammlung für den 18. Januar 2016 trat die Anleihegläubigerin Prime Capital Debt SCS SICAF – SIF an die Gesellschaft mit dem Anliegen heran, die Ausgestaltung der Anleihebedingungen in einigen Punkten zu verändern bzw. weiter zu konkretisieren. Schließlich wurde von Prime Capital Debt SCS SICAF – SIF das am 15. Januar 2016 im Bundesanzeiger veröffentlichte Ergänzungsverlangen eingereicht. Aufgrund dieses Ergänzungsverlangens wurde die Tagesordnung der Gläubigerversammlung vom 18. Januar 2016 um die neuen Tagesordnungspunkte 11, 12 und 13 erweitert. Zudem hat Prime Capital Debt SCS SICAF – SIF gegenüber der Gesellschaft erklärt, dieses Ergänzungsverlangen auch für die zweite Gläubigerversammlung aufrechtzuerhalten. Die Beschlussvorschläge der Prime Capital Debt SCS SICAF – SIF zu den Tagesordnungspunkten 11 bis 13 unterscheiden sich von den bisherigen Beschlussvorschlägen der Gesellschaft in Tagesordnungspunkten 3, 8 und 9 nur im Hinblick auf die Ausgestaltung der Bedingungen der von der Gesellschaft zu emittierenden neuen Anleihe. Auch hier steht noch eine Einigung mit dem gemeinsamen Vertreter über die Details des Besicherungskonzepts für die neue Anleihe aus.
Der Vorstand hat sich nach Abstimmung mit dem gemeinsamen Vertreter entschlossen, die unter den neuen Tagesordnungspunkten 11 bis 13 genannten Beschlussvorschläge zu unterstützen und bittet die Anleihegläubiger daher, diesen Beschlussvorschlägen auf der Gläubigerversammlung zuzustimmen. Der Vorstand ist der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Änderungen der Anleihebedingungen die Sanierungsfähigkeit der Gesellschaft bei Umsetzung der vorgesehenen Restrukturierungsmaßnahmen nicht gefährden. Das hat auch der externe neutrale Gutachter bestätigt. Der Vorstand geht ferner davon aus, dass die vorgeschlagenen Änderungen die Chancen erhöhen, dass Sie als Anleihegläubiger dem Restrukturierungskonzept zustimmen.
Die unter den Tagesordnungspunkten 4 bis 7 genannten Beschlussvorschläge sind von dem Ergänzungsverlangen nicht betroffen. Der Vorstand bittet Sie als Anleihegläubiger nach wie vor darum, diesen Beschlussvorschlägen zuzustimmen.
Die erste Gläubigerversammlung am 18. Januar 2016 zur Beschlussfassung über die Restrukturierungsmaßnahmen war nicht beschlussfähig, da das erforderliche Quorum von wertmäßig mindestens 50 % der ausstehenden Schuldverschreibungen nicht erreicht wurde. Die zweite Gläubigerversammlung, zu der wir Sie heute einladen, ist in Bezug auf diese Beschlussvorschläge beschlussfähig, sofern die anwesenden Anleihegläubiger wertmäßig mindestens 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten. Wir bitten Sie daher dringend um Ihre Teilnahme an der zweiten Gläubigerversammlung, um eine Beschlussfähigkeit zu erreichen.
Heute laden wir Sie als Inhaberinnen und Inhaber der Anleihe zu einer weiteren Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger der SINGULUS TECHNOLOGIES AG ein, um Ihnen das Restrukturierungskonzept vorzustellen und erneut zur Abstimmung zu stellen.
Die Versammlung findet statt am
15. Februar 2016 um 11:00 Uhr (MEZ) im
Hotel HILTON FRANKFURT, Hochstraße 4, 60313 Frankfurt am Main, erster Stock.
Durch das Umtauschangebot erhalten Sie als Anleihegläubiger die Möglichkeit, an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG insgesamt zu rund 95 % an deren neu festgesetztem Grundkapital beteiligt zu werden. Das alte Grundkapital wird zunächst im ersten Schritt herabgesetzt. Ihre Anleihe wird dann im Zuge einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage in die Gesellschaft eingebracht und das Kapital somit entsprechend erhöht. Sie als Anleihegläubiger erhalten im Tausch für die Anleihe das Recht, die neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung ohne weitere Gegenleistung zu erwerben. Daraus ergibt sich für Sie die Möglichkeit, an der weiteren Entwicklung der Gesellschaft teilzuhaben. Mit den neuen Aktien partizipieren Sie an einer Steigerung des Unternehmenswerts, zu dem es im Falle einer erfolgreichen Sanierung und Rückkehr zu Wachstum kommen kann. Daneben erhalten Sie für die Einbringung Ihrer Anleihen in die Gesellschaft das Recht, neue besicherte Anleihen mit einem Nominalbetrag von 20 % des Nominalbetrags Ihrer heutigen Anleihen und einer Laufzeit von fünf Jahren ohne weitere Gegenleistungen zu beziehen. Der in dieser Einladung unter den Tagesordnungspunkten 3, 8 und 9 veröffentlichte Vorschlag der Gesellschaft sieht vor, dass die neue besicherte Anleihe jährlich mit 3 % verzinst würde, wobei die Zinsen halbjährlich zu zahlen wären, und dass sich der Rückzahlungsbetrag halbjährlich um 1,5 % erhöhte. Ausgehend von dem durch die Prime Capital Debt SCS SICAF – SIF eingereichten Ergänzungsverlangen mit den Tagesordnungspunkten 11, 12 und 13, das der Vorstand unterstützt, soll die neue besicherte Anleihe demgegenüber jährlich gestaffelt verzinst werden, und zwar im ersten Jahr mit 3% p.a., im zweiten Jahr mit 6% p.a., im dritten Jahr mit 7% p.a., im vierten Jahr mit 8 % p.a. und im fünften Jahr mit 10% p.a. Die Zinszahlung soll halbjährlich erfolgen. Hierbei profitieren Sie von den attraktiven Zinsen und der späteren Rückzahlung des Nennbetrags der neuen Anleihen.
Im Falle eines Scheiterns des Restrukturierungskonzepts droht die Insolvenz der SINGULUS TECHNOLOGIES AG. Der Vorstand hat deshalb eine international renommierte, unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft damit beauftragt, eine indikative Insolvenzquotenermittlung vorzunehmen. Im Ergebnis würden Sie als Anleihegläubiger im Insolvenzfall für Ihre ungesicherten Forderungen derzeit lediglich rund 20 % des Nominalbetrags der aktuell von Ihnen gehaltenen Anleihen erhalten. Ihre Zustimmung zum vorliegenden Restrukturierungskonzept ist demnach wirtschaftlich sinnvoll, denn anstelle dieser Verwertungsquote in Höhe von 20% erhalten Sie neue besicherte Anleihen in diesem Umfang mit einer Laufzeit von fünf Jahren und über die neuen Aktien zudem die Möglichkeit, an einer Steigerung des Unternehmenswertes zu partizipieren. Weitere Einzelheiten zum Restrukturierungskonzept können Sie der nachfolgenden Einladung zur Gläubigerversammlung entnehmen.
Für den Beschluss über das geplante und dringend notwendige Restrukturierungskonzept ist eine Mindestpräsenz von 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen in der bevorstehenden zweiten Gläubigerversammlung notwendig. Das Restrukturierungskonzept kann nur umgesetzt werden, wenn Sie von Ihrem Mitentscheidungsrecht Gebrauch machen. Nur dann kann die Restrukturierung in Ihrem Interesse ausfallen.
Als Vorstand bitten wir Sie daher, an der zweiten Gläubigerversammlung am 15. Februar 2016 teilzunehmen und auf jeden Fall von Ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Wenn Sie selbst nicht an der Gläubigerversammlung teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, sich von einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen oder alternativ einen Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zu bevollmächtigen, der entsprechend Ihren ausdrücklichen Weisungen abstimmen wird.
Für die Teilnahme ist eine Anmeldung bis spätestens zum Ablauf des 12. Februar 2016 erforderlich. Alle hierzu notwendigen Informationen sowie entsprechende Formulare für die Anmeldung, Vollmachtserteilung oder Stimmrechtsvertretung entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Einladung.
Im Namen der Gesellschaft und ihrer Mitarbeiter, im Interesse der Aktionäre, und vor allem auch in Ihrem eigenen Interesse als Inhaberin oder Inhaber der Anleihe bitten wir Sie dringend um eine aktive Unterstützung und Teilnahme.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung.
gez.
Dr.-Ing. Stefan Rinck |
gez.
Markus Ehret |
Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung
betreffend die
EUR 60.000.000,00 7,75 % Inhaberschuldverschreibungen 2012/2017
ISIN: DE000A1MASJ4 / WKN: A1MASJ
(die SINGULUS-Anleihe )
eingeteilt in 60.000 Inhaber-Teilschuldverschreibungen im Nennwert von je EUR 1.000,00
Eckdaten der Anleihe
Emittentin | Singulus Technologies Aktiengesellschaft | |
ISIN / WKN | DE000A1MASJ4 / A1MASJ | |
Börsenkürzel | SNGA | |
Emissionsvolumen | bis zu 60 Mio. Euro | |
Stückelung | 1.000,- Euro | |
Zins | 7,75 % p. a. | |
Zeichnungsfrist | 12.03. – 20.03.2012 (vorzeitige Schließung vorbehalten) |
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Laufzeit | 5 Jahre, 23.03.2012 – 22.03.2017 | |
Zinszahlungen | jährlich, erstmals zum 23.03.2013 | |
Ausgabekurs | 100 % | |
Rückzahlungskurs | 100 % | |
Wertpapierart | Inhaberschuldverschreibungen | |
Börsennotiz | Entry Standard für Anleihen (Frankfurter Wertpapierbörse) |
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