Die BaFin hat am 4. Oktober 2022 eine Geldbuße in Höhe von 340.000 Euro gegen die Singulus Technologies Aktiengesellschaft festgesetzt.
Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die Singulus Technologies Aktiengesellschaft hatte die Bekanntmachung darüber, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2020 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren, nicht rechtzeitig veröffentlicht.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
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