Das ist keine gute Nachricht für die Investoren des Unternehmens Singuglus Technologies AG:Die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft gibt eine Verlustanzeige gem. § 92 Abs. 1 AktG bekannt. In der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft ist im Zwischenabschluss gem. HGB zum 31. Mai 2015 ein Verlust nach Steuern in Höhe von 9,8 Mio. EUR eingetreten, durch den mehr als die Hälfte des Grundkapitals verzehrt wurde. Das Eigenkapital gem. HGB beträgt 23,5 Mio. EUR gegenüber 33,3 Mio. EUR im Vorjahr.
Mit der Einladung zu der ordentlichen Hauptversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft am 9. Juni 2015 wurde bereits unter Tagesordnungspunkt 5 angezeigt, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft zu erwarten ist. Der Hauptversammlung wird hierzu die ungeprüfte Zwischenbilanz der Gesellschaft zum 31. Mai 2015 vorgelegt. Diese kann auf der Internetseite der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft unter www.singulus.de im Bereich “Investor Relations” unter dem Link “Hauptversammlung” abgerufen werden (http://www.singulus.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html).
Der Vorstand wird die Zwischenbilanz zum 31. Mai 2015 in der Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre haben in der Hauptversammlung im Rahmen ihres Auskunftsrechts die Gelegenheit, hierzu Fragen zu stellen. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 5 keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vorgesehen.
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