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Sinkt der Garantiezins für Lebensversicherungen ?

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Diese Nachricht kann man in einer großen deutschen Zeitung vom gestrigen Tage lesen.Derzeit beträgt der Garantiezins der Lebensversicherunegn noch 2,25 %. Im MOment ein durchaus akzeptabler Zinssatz,wenn man sich die allgemeinen Angebot auf dem Kapitalmarkt einmal anschaut.
Das Problem der Lebensversicherer ist der geringe Zinssatz der aufd em Markt derzeit angeboten wird.Lebensversicherer müssen ja auch das geld „arbeiten lassen“ um die Garantieverzinsung zahlen zu können.Ziehen die Sätze nicht an, stehen die großen Lebensversicherer vor ernsten Problemen. Dann ist der aktuelle Garantiezins von 2,25 Prozent nicht mehr zu halten. Neuverträge könnten gar mit weniger als zwei Prozent garantierter Verzinsung ausgestattet sein. Die Versicherer haben sich offensichtlich damit abgefunden, eines ihrer wichtigsten Marketing-Instrumente für Lebenspolicen aus der Hand zu geben: eine möglichst hohe Garantieverzinsung anzubieten. Noch imageschädigender wäre, wenn einzelne schwache Anbieter ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen könnten

3 Kommentare

  • Ja Lukas, da geb ich Ihnen 100% Recht. Klar dass in diesem Bezug auch Rentenversicherungen, Bausparkassen und Banken nicht ausgeschlossen sind.
    Hinweise gibt es hierzu genug. Selbst die „BaFin zweifelt am Geschäftsmodell der Lebensversicherer“ wie in einem Bericht im Handelsblatt vom 14.01.2010 berichtet wird.
    Es sei die Frage erlaubt, was man machen soll, um letztendlich sich vor Verlusten zu schützen? Es ist natürlich Sache der Anleger, wenn diese Geldwertanlagen haben, aber das würde ich gut überdenken, ob des Kapital nicht evtl. an anderer Stelle flexibler, kostengünstiger und effektiver angelegt werden kann. Geldanlagen sind schließlich nur ein Papier, das immer weniger Wert ist.

  • Werter Kollege, keiner von uns hat was für eine Kapitallebensversicherung übrig, um die geht es ja hier. Das das Abzocke ist wissen wir, aber derzeit zocken die Banken mehr ab wie die Versicherungen.Das ist einfach mal Tatsache. Deine Argumente mit der Inflation können sich doch nicht nur auf die LV beziehen? Was ich nach wie vor für gut und wichtig halte ist eine Risikolebensversicherung.Den Sparanteil wo anders zu investieren ist sicherlich der bessere Rat.

  • Was ist bei 2,25% akzeptabel, wenn ich die Kosten und Die Inflation rechne, was ist da bitteschön akzeptabel ???

    Kapital-Lebensversicherungen sind „LEGALER BETRUG“ !

    Das wurde bereis durch das Landgericht in Hamburg (AZ 74 047/83) bestätigt.

    Über welches Produkt darf man sonst ungestraft diese Aussage machen? Wer betrügerische Produkte verkauft ist ein ……

    Der Bund der Versicherten (BdV) hatte im Jahre 1982 zusammen mit der Verbraucherzentrale Hamburg eine Broschüre mit dem Titel „Versicherung – ja, aber…“ herausgegeben, in der zu lesen war:

    „Die Lebensversicherung zur Altersversorgung ist ein „LEGALER BETRUG“. Diese Kapital-Lebensversicherung ist zu neunzig Prozent überhaupt keine Versicherung, sondern ein langfristiger Sparvertrag mit einer Rendite, die oft unter der Inflationsrate liegt und dann gleich Null ist. Mit den Geldern, die Lebensversicherte langfristig hingeben, verschaffen sich die Unternehmen aber inflationssichere Kapitalanlagen mit hohen Wertsteigerungen, an denen die Versicherten nur selten beteiligt werden. Und der Staat verschafft sich hier billige langfristige Kredite, so dass man Beiträge für Kapital-Lebensversicherungen in vielen Fällen auch als „Steuer für Dumme“ bezeichnen kann, die man hier mit angeblichen Steuervorteilen (die kaum zum Tragen kommen) zur langfristigen Geldhingabe verführt. Millionen Bundesbürger haben durch den Abschluss falscher Kapital-Lebensversicherungen Zigmilliarden Mark verloren – vor allem beim vorzeitigen Aussteigen aus diesen Verträgen und die dann meist sehr geringe Beitragsrückzahlung. Gewinner sind Staat und Lebensversicherungsunternehmen, die hier Hand in Hand arbeiten.“

    Der Verband der Lebensversicherungsunternehmen, an derart massive und öffentliche Kritik nicht gewöhnt, wollte diesen Vorwurf natürlich nicht auf sich sitzen lassen. Er klagte gegen den Bund der Versicherten auf Unterlassung dieser „verletzenden Äußerungen“. Die Klage wurde im Juni 1983 durch Urteil des Landgerichts Hamburg abgewiesen. Die Branche legte aus optischen Gründen Berufung ein, zog diese aber in der Erkenntnis, dass sie diesen Prozess nicht gewinnen konnte, gleich wieder zurück.

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