Die BaFin hat mit Schreiben vom 22. Juli 2021 gemäß § 45b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Kreditwesengesetzes (KWG) gegenüber einem Kreditinstitut ein Großkreditverbot und eine Einlagenannahmebeschränkung sowie mit Schreiben vom 28. Juli 2021 gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 und § 10 Absatz 3 Satz 1 i. V. m. Satz 2 Nummer 2 KWG zusätzliche Eigenmittelanforderungen angeordnet. Grund hierfür waren anhaltende Überschreitungen der Großkreditobergrenze und Verstöße gegen die Geschäftsorganisationsanforderungen des § 25a Absatz 1 KWG.
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