Sieht man dieses Originalfoto suninventionmodule, mal ehrlich haben Sie da noch Lust so was vor den Balkon zu hängen? Nicht wirklich oder? Zunächst einmal müssen Sie dafür sicherlich eine Genehmigung vom Vermieter haben, wenn Sie Mieter sind. Sind Sie Miteigentümer im Teileigentum, dann brauchen Sie die Genehmigung der anderen Teileigentümer haben. Steht das ganze Objekt noch unter Denkmalschutz, dann sollten Sie hier auch noch eine Genehmigung der „unteren Denkmalschutzbehörde“ einholen…………..die werden Sie aber für diese Form des Solarmoduls nicht bekommen. Zudem sollten Sie auch dazu mit Ihrer Haftpflichtversicherung und mit Ihrer Hausratversicherung zu der gedachten Anbringung solcher Module sprechen und das Gespräch dann im Ergebnis von denen dann schriftlich bestätigen lassen.
Wir selber, in der Redaktion von diebewertung.de, sind vom Unternehmen Suninvention absolut nicht überzeugt. Das auch, weil das Unternehmen seinen Geschäftssitz in England hat. Eventuelle Ansprüche an das Unternehmen da vor Gericht durchzusetzen ist nicht so einfach.
Wir haben zu den Modulen einmal eine Anfrage an die „Feuerwehr“ geschickt, was die dann von solchen Modulen hält, und worauf dabei zu achten ist.
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