In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15513 eingetragenen Sissay & Ruhland Immobilien GmbH, Glockenspitz 323, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Nadja Sissay, Eichendorffstr. 21, 40668 Meerbusch und Herrn Stefan Ruhland, Glockenspitz 323, 47809 Krefeld Geschäftszweig: Die Verwaltung von Wohnungs-, Teil- und Grundstückseigentum und dessen Vermietung und Verpachtung mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Tätigkeiten.
ist am 07.12.2020, um 13:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Dirk Hammes, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
92 IN 38/20
Amtsgericht Krefeld, 07.12.2020
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