Teilen

Wahrsager, Kartenleger und andere angeblich mit übernatürlichen Kräften versehene Lebensberater müssen bei ihrem Geschäft mit der Zukunft künftig empfindliche Einbußen in Kauf nehmen.
Ihre Honorarverträge sind sittenwidrig und nichtig, wenn sie mit Kunden in „schwierigen Lebenssituationen“ oder psychisch labilen Menschen abgeschlossen wurden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag in Karlsruhe verkündeten Urteil. Geschädigte können dann gezahlte Gelder zurückverlangen. In dieser Branche tummeln sich sicherlich viele Scharlatane, insofern ist das ein gutes Urteil Die Frage ist, was mit den „Beratungen am Telefon“ mit teuren 0900 Nummern? Wir werden das Urteil anfordern und dann berichten.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
InterviewsVerbraucherschutzinformationen

Interview mit Rechtsanwalt Thomas Sontowski: Verbraucherrechte in Bezug auf die Schufa

Interviewer: Herr Sontowski, danke, dass Sie sich Zeit für uns nehmen. Könnten...

Verbraucherschutzinformationen

Warnung vor Betrugsmaschen im Namen der Justiz

Betrüger nutzen zunehmend die Namen und Symbole der Justiz, um ahnungslose Menschen...

Verbraucherschutzinformationen

Achtung vor Betrug

Mit der kalten Jahreszeit suchen viele Verbraucher online nach günstigen Angeboten für...