Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 6/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 6286 eingetragenen SJD Handel und Invest Holding GmbH & Co. KG, Prozessionsweg 15, 48493 Wettringen, gesetzlich vertreten durch die persönliche haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 7800 eingetragene Böving Management GmbH, Aabachhof 2, 33775 Versmold ,
diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Klaus Herbert Böving, Aabachhof 2, 33775 Versmold und Herrn Andreas Katerkamp, Prozessionsweg 15, 48493 Wettringen,
ist am 07.03.2023, um 14:24 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Holger Domeyer, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
81 IN 6/23
Amtsgericht Münster, 07.03.2023
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