Es war ein sehr interessanter Artikel des Handelsblattes zum Thema S&K. http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/anleger-und-verbraucherrecht/sundk-anlegerskandal-die-geprellten-schlagen-zurueck/8887420.html
Dieser hat uns veranlasst eine Anfrage an Rechtsanwalt Blazek zu übersenden. Hier seine Antwort an uns:
Sehr geehrter Herr Bremer,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
In Sachen S&K (im weiteren Sinne) titelte das Handelsblatt unter dem 4. Oktober 2013 „Die Geprellten schlagen zurück“. Es wurde berichtet, dass zwei namhafte Anlegerschutzkanzleien in einer gemeinsamen Aktion für die Anleger nun auf das arrestierte Vermögen abzielen. Die betroffenen Fonds wurden gelistet; ein Rechtsanwalt kam separat zu Wort. Es ging dabei auch um das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.
Beide dort genannten Kanzleien sind Schwergewichte im Anlegerschutzsegment und verstehen ihr Handwerk; bereits über tausend Anleger werden angeblich bereits betreut.
Was auf den ersten Blick wie ein entschlossenes Vorgehen zugunsten der Anleger wirkt, birgt bei näherem Hinsehen auch Risiken. Denn im Zweifel gibt es mehr Schadenersatzansprüche als arrestiertes Vermögen oder als die Beklagten liquide sind. Zudem muss man in berufsrechtlicher Hinsicht umsichtig agieren, wenn man viele Anleger auf einmal vertritt und gleichzeitig propagiert, dass die zuerst Handelnden vielleicht in einer besseren Position sind als die später Agierenden. Außerdem ist deliktisches Verhalten in Zivilprozessen nicht selten ein „Stiefkind“, welches besonders gut aufbereitet sein will, zumal zu erwarten ist, dass die Strafverfahren selbst nicht besonders schnell zu verwertbaren Ergebnissen führen.
So muss jedem Berater bzw. Vermittler klar sein, dass die eigene Haftung schnell und unweigerlich in den Fokus der anwaltlich betreuten Anleger rückt. Wir wagen die Prognose, dass von rechtsschutzversicherten Anlegern über 80 % auch gegen die Berater und Vermittler vorgehen werden. Dies allein schon deshalb, weil das Fahrwasser von S&K besonders emotional aufgeladen ist, nicht zuletzt aufgrund der medial ungeschickten – und vielleicht sogar illegalen – Handlungsweisen der Verantwortlichen bei S&K.
Die Berater und Vermittler müssen sich nun gut auf die Inanspruchnahme vorbereiten. Sie können nichts für mögliches deliktisches Handeln oder Managementfehler, die erst nach Zeichnung entstanden oder zu Tage traten. Soweit der jeweilige Verkaufsprospekt und die Beratungsdokumentation in Ordnung waren, stehen die Chancen für den Finanzdienstleister in einem Prozess gut. Daran ändert auch die Flut von regelmäßig von den Anlegeranwälten zitierten BGH-Entscheidungen nichts.
Die Finanzdienstleister müssen auch die Meldefristen gegenüber der VSH im Auge behalten. Oftmals fordern Anlegeranwälte auch einen Nachweis über die Schadensmeldung. Dazu sind Finanzdienstleister nicht verpflichtet. Dieses Nachweisverlangen dient in der Regel einfach nur dazu, heraus zu finden, ob der Betroffene überhaupt haftpflichtversichert ist.
Für alles Weitere setzen sich die betroffenen Berater und Vermittler am besten mit ihren spezialisierten Rechtsanwälten in Verbindung, um rechtlich und taktisch beraten zu werden – die Anleger tun dies nämlich auch.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Blazek Rechtsanwalt E-Mail: d.blazek@rae-bemk.de BEMK Rechtsanwälte Niederwall 28 33602 Bielefeld Telefon: +49 (0) 521 977 940-0 Telefax: +49 (0) 521 977 940-10
BEMK Rechtsanwälte Ravensburger Straße 32a 88677 Markdorf Telefon: +49 (0) 7544 93 49 1-0 Telefax: +49 (0) 7544 93 49 1-10
Web: www.rae-bemk.de E-Mail: info@rae-bemk.de
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