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S&K Insolvenz und das Thema Vermittlerhaftung

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Stellungnahme der Kanzlei BEMTauf unsere Anfrage hin:

Wir haben dem Handelsblatt am 19. April 2012 entnommen, dass die sechs Immobilienfonds der S&K-Gruppe Insolvenz angemeldet haben, wie zuvor bereits die United Investors-Gruppe. Dies wird nun zu einer Haftungswelle gegen die Anlageberater und Anlagevermittler führen. Denn viele Anlegeranwälte werden ausführen, dass man als Geschädigter so schneller zum Erfolg käme, insbesondere bei Bestehen einer möglichen Haftpflicht.

Hintergrund ist, dass nach der Rechtsprechung des BGH Publikumspersonengesellschaften (z.B. geschlossene Fonds in Rechtsform der GmbH & Co. KG) grundsätzlich nicht mit ihrem Gesellschaftsvermögen für Aufklärungsmängel oder auf Schadenersatz haften. Das ist nur bei Gründungsgesellschaftern der Fall, bei Prospektverantwortlichen oder in bestimmten Fällen beim Management. „Normale“ Schadenersatzansprüche, die sich auf das Vermögen der Fondsgesellschaft selbst bzw. die Insolvenzmasse beziehen und den Prospekt oder eine fehlerhafte Aufklärung zur Grundlage haben, können in einem Insolvenzverfahren regelmäßig nicht geltend gemacht werden. Die Anleger müssen sich im (eröffneten) Insolvenzverfahren am Ende schlicht auf das verweisen lassen, was da ist. Hinzu kommt, dass niemand weiß, wie viel Masse von den angeblich 105 Mio. EUR, welche die Anleger insgesamt in Deutsche S&K Sachwerte, Deutsche S&K Sachwerte 2, Deutsche S&K Sachwerte 3, S&K Investment, S&K Investment Plan und S&K Real Estate Value Added investierten, überhaupt noch vorhanden sind. Außerdem dauern Insolvenzverfahren – und diese wohl im Besonderen – recht lange an.

So werden unweigerlich die Finanzdienstleister in den Fokus der Anleger bzw. Anlegervertreter rücken bzw. deren Haftpflichtversicherungen. Regelmäßige Vorhaltungen sind dabei das Andienen einer Unternehmensbeteiligung zur Altersvorsorge, die wirtschaftliche Unplausibilität der Anlage, Nachhaftung, Totalverlustrisiko sowie hin und wieder Kick-back.

Allerdings müssen die Vorwürfe immer im konkreten Einzelfall gerichtlich geprüft und bewiesen werden, denn standardisierte Vorhaltungen allein machen noch keinen Haftungsfall. Und gerade solche Themen wie der Umfang der Prüfungspflicht hinsichtlich der Plausibilität (trotz IDW-Gutachten), die grundsätzliche Geeignetheit von Unternehmensbeteiligung in einem Altersvorsorgekonzept oder die Frage der Aufklärung des freien Beraters über Kick-backs gehen in der Rechtsprechung des BGH nicht so eindeutig gegen den Finanzdienstleister, wie es in Anwaltsschreiben oft den Anschein haben soll. Und dass ein Prospekt als Aufklärungsmittel wirklich in erheblicher Weise fehlerhaft ist, muss erst einmal bewiesen werden und ergibt sich nicht bloß aus einer vorgerichtlichen Ansicht eines Interessenvertreters.

Wir raten den Finanzdienstleistern dazu, vor der anstehenden Haftungswelle nicht die Augen zu verschließen. Aufklärung und Vorbereitung sind nun wichtig. Es empfiehlt sich, bereits jetzt den Kontakt zum Haftpflichtversicherer zu suchen, damit dort die potenzielle Haftsumme frühzeitig überschlagen werden kann. Außerdem sollte die Beratungsdokumentation überprüft und bereitgehalten werden. Ebenso ratsam ist ein proaktives Zugehen auf die Kunden; vielleicht lassen sich Probleme und Interessenlagen – auch von Rechtsanwälten, Anlegerschutzvereinen etc. – gemeinsam besser klären. Insbesondere, wenn auf Managementebene Gelder nach Beratung zweckentfremdet wurden, können die Finanzdienstleister für die Misere nichts.

Mit freundlichen Grüßen

Marc Ellerbrock
BEMT Rechtsanwälte

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Die Redaktion -

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7 Comments

  • S&K hat das Siegel Verbraucherschutz 2012.
    Dieses darf keinesfalls unterschätzt werden.

    Warum Verbraucherempfehlungen? Was bedeuten diese für die Verbraucher und Firmen?

    Artikel erstellt am Dienstag, 13 März 2012

    Viele Verbraucher bekommen Angebote von Firmen und möchten wissen, ob es sich um eine seriöse Firma handelt. Sie bitten uns um Auskunft, da das Branchenbuch(”gelbe Seiten”) nichts über die Qualität der Unternehmen aussagt. Andere suchen z.B. einen Handwerker, ein Fitnessstudio usw. und wenn niemand im Freundeskreis eine Empfehlung ausspricht, dann hat man wieder das Problem mit den “gelben Seiten”. Erst Recht bei Internetfirmen besteht eine sehr große Unsicherheit seitens der Verbraucher. Immer mehr Verbraucher suchen bei uns Antworten, denn zum Kaufabschluss gehört auch Vertrauen. Z.B. was passiert, wenn der Kunde nach dem Kauf nicht zufrieden ist und wie geht die Firma mit Reklamationen um. Deshalb haben wir damit begonnen, Empfehlungen auszusprechen. Wir haben auch unter der Rubrik “Empfehlungen” eine Möglichkeit geschaffen, wo Sie uns Firmen nennen können, mit denen Sie besonders gute Erfahrungen gemacht haben. Wir werden versuchen,auch in jeder kleineren Stadt bzw. größeren Gemeinde eine Firma aus jeder Branche zu empfehlen. Wir werden noch in diesem Jahr unser Suchfenster so erweitern, dass alle Verbraucher bequem eine Firma nach Postleitzahl suchen können.

    Was bedeutet für uns seriös?

    Für uns ist eine Firma seriös, die einen ehrlichen Umgang mit den Kunden pflegt, Reklamationen ernst nimmt und zur Zufriedenheit ihrer Kunden behebt.

    Die Glaubwürdigkeit einer Firma ist für uns von der Ernsthaftigkeit abhängig, mit der diese kommuniziert.

    Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Vergleiche von Firmen anstellen. Unsere Empfehlung sagt aus, dass es sich bei dieser Firma um eine seriöse in diesem Sinne handelt, nicht aber, dass es die günstigste, oder die mit der besten Qualität ist.

    Zur Verdeutlichung möchten wir ein Beispiel geben:
    Hersteller A und Hersteller B produzieren Kaffeethermokannen.
    Die Kannen von Hersteller A halten den Kaffee 6 Stunden warm, die von Firma B 11 Stunden.
    Die Kanne von Firma A kostet 20,- Euro, die von Firma B 42,- Euro.
    Da Firma B ihren Preis auch über teurere Materialien rechtfertigt, gehen von 100 hergestellten Kannen durchschnittlich nur 2 kaputt, von Firma A gehen durchschnittlich vier Kannen kaputt.
    Wer soll das Empfehlungszeichen bekommen?

    Was auf den ersten Blick sehr einfach zu entscheiden scheint, kann aber letztendlich durch das Reklamationsverhalten der Firmen ins Gegenteil geraten.

    Denn wenn Firma A sagt, wir tauschen selbstverständlich alle kaputten Kannen um, Firma B aber sagt lapidar, unsere Kannen sind so hochwertig, dass der Verbraucher die Schuld haben muss, dass sie kaputt sind, und womöglich einen Bedienungsfehler vorschiebt, dann statten wir lieber A mit dem Empfehlungszeichen aus, wenn alle von uns vorgesehenen Kriterien erfüllt werden.

    Wir unterscheiden ganz klar, dass Stiftung Warentest, die die Produkte selber testet und bewertet, das „Gütesiegel“ verleiht, und Verbraucherschutz.de eben das „Empfehlungszeichen“, welches die Kundenfreundlichkeit an erster Stelle bewertet.

    Wie wird geprüft, ob eine Firma seriös ist?:

    Nachdem uns zufriedene Verbraucher eine Firma, mit der sie gute Erfahrungen gemacht hatten, empfehlen, nehmen wir Kontakt mit dieser Firma auf.

    Firmen müssen uns anhand einer Selbstauskunft mit Fragen nach der Qualifikation, dem Preis/Leistungsverhältnis, der Termintreue, der Flexibilität und der Kundenfreundlichkeit der Firma, und ob evtl. ein Reklamations- und Qualitätsmanagement vorhanden ist, sowie den nachfolgenden Kriterien plausibel darstellen, dass es sich um ein seriöses Unternehmen handelt.

    – Absolute Kosten- und Leistungstransparenz vor Auftragserteilung.

    – Strikte Einhaltung von Garantieverpflichtungen gegenüber dem Kunden.

    – Mindestens branchenübliches Preis-Leistungsverhältnis oder besser.

    – branchenspezifische Qualifikation der handelnden Personen

    – Höchstmaß an Serviceleistung und Serviceorientierung gegenüber den Kunden.

    – Kundenorientierte Problemlösung, vor, während und nach Auftragsausführung.

    Erst dann geben wir dieser Firma einen Vertrauensvorschuss (Frei nach Goethe: Wenn Sie Menschen oder Firmen behandeln wie sie sind, dann werden sie schlechter. Behandeln Sie sie wie sie sein könnten, dann werden sie besser.) und verleihen ihr unser Empfehlungszeichen.

    Durch unsere Empfehlung und die damit verbundene Veröffentlichung, werden viele Verbraucher auf diese Firma aufmerksam gemacht. Wenn zufriedene Kunden über ihre Erfahrungen mit dieser Firma als Kommentare schreiben, können sich andere Verbraucher ein noch besseres Bild über unsere Empfehlung machen.

    Sollten Verbraucher die Qualitäten dieser Firma nicht bestätigen können oder sogar schlechte Erfahrungen mit dieser gemacht haben, werden sich diese Verbraucher innerhalb kürzester Zeit bei uns melden und uns darauf aufmerksam machen.

    Wir leiten jede Beschwerde oder Reklamation sofort an die betreffenden Firmen weiter, und verfolgen den Vorgang, bis dieser zur Zufriedenheit des Verbrauchers erledigt wurde.

    Erfahrungsgemäß hat eine Beschwerde, die über Verbraucherschutz.de weitergeleitet wurde, eine sehr hohe Gewichtung bei den Firmen, und unsere Erfahrung hat gezeigt, dass Probleme zeitnah gelöst werden. (siehe unsere Rubrik “Erfolge”)

    Wir verstehen uns somit auch als Mittler zwischen dem Verbraucher und den jeweiligen Unternehmen, so dass es also nicht immer zu einem teuren Rechtsstreit kommen muss.

    Fehler passieren überall. Wir messen die Professionalität und Ehrenhaftigkeit von Firmen auch daran, wie sie mit gemachten Fehlern umgehen und diese zur Zufriedenheit der Verbraucher beheben.

    Sollte dies nicht geschehen, würden wir uns von dieser Firma sofort distanzieren oder im schlimmsten Fall sogar vor dieser Firma warnen. Aus diesem Grunde sind wir sicher, dass unseriöse Firmen lieber im Dunkeln bleiben und den Kontakt mit uns scheuen.

  • Wir lesen in weiteren Foren über de S&k, dass Referenzkatalog einige Objekte aufführt, welche derzeit nicht im Bestan sind. Was ist eigendlich mit der Gerbermühle, steht auch in dem Referenzkatalog. Ist diese noch im Bestand? Ist eine simple Frage! :-) Sagt jetz bloß nicht, dass ist nicht der Fall – sonst ist wirklich hier die …. am dampfen. SK-diebewertung gehe ich nicht hin, was soll das denn….. Sind wir hier auf neutralen Boden oder auf einer SK-Arena :-) ? Ich ziehe mal auf ein anderes Forum um …. Gibt es eins auf Bild.de? Schaue gleich mal nach :-) (screenshot gemacht) also mal ganz ehrlich, was soll das denn mit der SK-diebewertung?

  • Das ist doch alles sicherlich von einer Frau Seitz und einem Herrn Demos veranstaltet Schäfer und Köller haben die rausgeschmissen und jetzt sind die eben sauer alter.Die Seitz hat auch einen Bruder über die die Schnecke so in Foren aktiv sein lässt.Einfach vergessen dieses Fussvolk und Nichtskönner sag ich euch.

  • Warten wir mal ab. Wenn die ersten Auszahlungen der Fonds erfolgen – ab dann wird sich zeigen, wie man gewirtschaftet hat. In 2Jahren werden 30.000.000 Euro Auszahlungen, an Kunden, fällig.

  • Neuste Meldung aus „Nachtundschatten.de“ S&K Objekt in Karlsruhe wurde am 19.04.2012 zwangsversteigert. Zu lesen unter :

    http://www.nachtundschatten.de/04/2011/tochter-der-deutsche-sk-sachwert-ag-erwirbt-immobilienpaket-in-karlsruhe/

    Angeblich gab es ein „Gutachtenturbo“, so der Autor Richter, welche die Immobilie auf 26,6 Millionen schätzte. Der angebliche Wert lag bei ca. 50%. Sind nun weitere 26 Millionen aus den S&K Beständen gelöscht? Was passiert da momentan bei der S&K

    Ich dachte, die S&K würde aus ZV Immobilien kaufen und nicht abgenommen bekommen.

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