Viele Prozessbeobachter kommen mittlerweile genau zu diesem Ergebnis, dass der Prozess kaum noch beherrschbar sei von der Justiz. Das gilt sowohl für das Gericht, als auch für die Staatsanwaltschaft. Beide können mit der Argumentation der Strafverteidiger und der Angeklagten kaum mithalten. Über Alles, worum es dort geht, hat man zwar gelesen, aber es fehlt einem mitunter die Fähigkeit so zu denken, wie Jemand, der solche Taten begeht.
Tatsache ist auch, dass die Strafverteidiger es dem Gericht und der Staatsanwaltschaft überaus schwer machen, bei diesem Prozess voran- bzw. zu einem Ergebnis zu kommen. Natürlich kann man hier auch darüber spekulieren, aus welchen Geldern die sicherlich nicht billigen Verteidiger ihr Honorar bekommen. Mehrfach soll es, dem Hörensagen nach, den Versuch gegeben haben, einen Deal einzufädeln, um das Verfahren abzukürzen. Das sollen die Hauptangeklagten aber bis zum heutigen Tage konsequent abgelehnt haben.
Einer der Hauptangeklagten geht übrigens davon aus, dass er im Frühjahr des nächsten Jahres auf freien Fuß kommt, weil vier Jahre kontinuierlicher Untersuchungshaft schon ein Fall für den BGH und den EuGH wären. Hier sei auch an das Thema „Infinus“ erinnert. Das heißt, der Angeklagte könnte mit seiner Meinung gar nicht so falsch liegen. Das Rechtsbewusstsein des geschädigten Anlegers jedoch kommt letztlich nur zu einem Ergebnis: Kopfschütteln.
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