Dass uns das Insolvenzgericht in Rostock nicht sonderlich mag, geschenkt. Dass man über unsere Berichte nicht eben begeistert ist, geschenkt, aber was jetzt in Sachen adcada Insolvenz passiert ist, das setzt dann dem Ganzen noch die Krone auf.
Durch eine anonyme Mail hatten wir erfahren, dass wohl alle Beschlüsse der adcada Gläubigerversammlung nichtig sind und das wegen eines Verfahrensfehlers des Amtsgerichtes Rostock, dem zuständigen Insolvenzrichter. Hier hatte man es versäumt, die Beschlüsse zur Bestellung eines gemeinsamen Vertreters im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
Das war einer Bremer Rechtsanwaltskanzlei aufgefallen, Schiller Gloistein. Jene Kanzlei, die sich noch in der Gläubigerversammlung eine „Watchen nach der anderen“ abgeholt hatte. Nun also hat man ein Urteil beim LG Rostock erreicht, was unglaubliche Auswirkungen auf das gesamte Verfahren hat bis hin dazu, dass der Insolvenzverwalter Professor Schulze wohl dann doch noch nicht als bestätigter Insolvenzverwalter gelten kann.
Neben der Lächerlichkeit, der sich das Rostocker Insolvenzgericht hier Preis gibt, steht hier natürlich auch die Frage im Raum, wer denn nun die Mehrkosten für diesen Verfahrensfehler übernimmt. Rund 10.000 Euro sollten da locker in Ansatz zu bringen sein.
Vom Insolvenzgericht in Rostock haben wir dazu leider keine Antwort bekommen, wäre denen dann möglicherweise auch zu peinlich gewesen.
Anmerken in diesem Zusammenhang wollen wir dann aber noch eine kleine Geschichte zu diesem „Patzer“. Im Gläubigerausschuss sitzt Rechtsanwalt Sascha Borowski aus Düsseldorf.
Jener Rechtsanwalt Sascha Borowski, der genau auf Grund eines solchen Verfahrensfehlers im Verfahren Infinus einmal der große Nutznießer war. Gerade von ihm hätte man erwarten dürfen, dass er darauf achtet, dass solche Fehler eben nicht passieren. Nun sind wir gespannt, was es da für Erklärungen von Seiten des Insolvenzgerichtes und des Insolvenzverwalters gibt.
Wir sind nach wie vor der Meinung, dass hier endlich ein Profi ans Ruder gehört. Tobias Schulze ist das für uns nicht und war es nicht. Auch wenn Tobias Schulze hier die Schuld für diesen Fehler von sich weisen wird, er hätte hier sicherlich die Möglichkeit gehabt, diesen Verfahrensfehler zu vermeiden.
Stellt sich jetzt die Frage wie es weiter geht?
Die gemeinsamen Vertreter gibt es ja wohl dann nicht.