Werbung macht das Unternehmen für seine Investmentangebote im Internet, prima und völlig in Ordnung. Nun kommt aber bei uns das GROSSE AHHHHHHHHBER. Schaut man sich das Impressum der Internetseite an, dann findet man dort einen Namen, der einen aufhorchen lässt, und wenn man dann den Hintergrund kennt, wo Anleger dann möglicherweise einen großen Bogen um diese Investmentangebote machen sollten.
FireShot Capture 251 – Impressum – SKAPA Invest GmbH – skapa-invest.de
Es geht um Stefan Keller. Jenen Stefan Keller der 100derte von Anlegern in seinem Berufsleben zum Weinen gebracht hat mit so manchem seiner Investmentangebote. Nein, leider keine Freudentränen sondern bittere Tränen der Enttäuschung, denn sie haben für die Anleger nicht funktioniert und Anleger haben dort viel Geld eingebüßt.
Stefan Keller sehen wir natürlich im Zusammenhang mit den UDI Investments. Pleiten, Pech und Pannen könnte man diese auch sarkastisch umschreiben. Nicht die besten Voraussetzungen um von Anlegern neues Geld für Investments zu bekommen.
Aber nicht nur die UDI Investments bringen wir mit jenem Stefan Keller in Verbindung, sondern auch die te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG.
Zitat:
Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG
1. Als Betreff erkennbares Schlagwort, das den wesentlichen Inhalt der Veröffentlichung zusammenfasst:
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der RexXSPI GmbH (vormals MEP Solar Miet & Service III GmbH)
2. Name des Veröffentlichungspflichtigen einschließlich seiner Anschrift:
Name: |
te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG |
Anschrift: |
Mouginsstraße 26, 85609 Aschheim |
Staat: |
Deutschland |
3. Bezeichnung der Vermögensanlage/ -n sowie das Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospektes:
Vermögensanlage: te Solar Sprint IV
Art der Vermögensanlage: Nachrangdarlehen
Datum der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes: 20. Oktober 2016
4. Zu veröffentlichende Tatsache gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG:
Die Emittentin hat den Nettoemissionserlös aus der Vermögensanlage vollständig über ein Nachrangdarlehen in die RexXSPI GmbH (vormals MEP Solar Miet & Service III GmbH) investiert. Über das Vermögen der RexXSPI GmbH wurde am 04. Februar 2020 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossen. Die MEP Solar Miet & Service III GmbH wurde als Tochtergesellschaft der MEP Werke GmbH gegründet, die inzwischen als Encopia GmbH, München, firmiert. Die RexXSPI GmbH hatte in zahlreiche Photovoltaikanlagen auf Privathäusern investiert. Diese sind Teil der Summe von rund 8.500 Photovoltaik-Anlagen, die von Privathaushalten im Mietmodell erworben wurden, bis die MEP-Gruppe 2018 ihr Geschäftsmodell änderte und keine Mietmodelle mehr anbot.
Es besteht die Gefahr, dass es durch die Insolvenz der RexXSPI GmbH bei der Emittentin zu einem vollständigen Forderungsausfall hinsichtlich der noch bestehenden Zins- und Rückzahlungsansprüche aus dem gewährten Nachrangdarlehen kommt. Ein solcher Forderungsausfall hätte negative Auswirkungen auf die Liquidität der Emittentin und ist daher geeignet, die Fähigkeit der Emittentin zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber den Anlegern auf Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage erheblich zu beeinträchtigen. Die Emittentin te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG wird die Forderungen gegen die RexXSPI GmbH dem Insolvenzverwalter melden. Die Geschäftsführung der Emittentin kann zu möglichen Erfolgsaussichten derzeit keine Aussagen treffen, da ihr zur wirtschaftlichen Situation der RexXPI GmbH trotz entsprechender Auskunftsbegehren keine Informationen vorliegen. Bekannt ist, dass zur Finanzierung der Photovoltaik-Anlagen der MEP Solar Miet & Service III GmbH auch im größeren Volumen Bankdarlehen gewährt wurden.
5. Datum des Eintritts der der Tatsache zugrunde liegenden Umstände:
04.02.2020
6. Kurze Erklärung, inwieweit die Tatsache den Emittenten oder die von ihm emittierte Vermögensanlage unmittelbar betrifft, soweit sich dies nicht schon aus den Angaben zu Nummer 4 ergibt:
7. Erklärung, aus welchen Gründen die Tatsache, die sich auf den Emittenten oder die von ihm emittierte Vermögensanlage unmittelbar bezieht und nicht öffentlich bekannt ist, geeignet ist, die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Anleger erheblich zu beeinträchtigen, soweit sich dies nicht schon aus den Angaben zu Nummer 4 ergibt:
8. Hinweis:
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt
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