Aus Sicht des Verbraucherschutzes besteht für die Opfer des Anlageskandals kein Grund für „hektische Aktivitäten“. Der Kapitalmarktexperte Markus Feck von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sagte: „Man muss nicht sofort zum Anwalt rennen. Erst einmal gilt es, Ruhe zu bewahren und die Entwicklung der Geschehnisse zunächst zu beobachten.“
Außerdem warnte er betroffene Verbraucher vor Anwaltskanzleien, „die eine Garantie aussprechen, dass man sein Geld auf jeden Fall zurückbekommt“. Zum jetzigen Zeitpunkt könne dies niemand seriös beurteilen. „Ein schönes Urteil nutzt wenig, wenn dann nichts zu holen ist. Das Verfahren ist einfach kein Selbstläufer“, warnte der Fachanwalt.
Quelle:HR Online
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