Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht
Öffentliche Bekanntgabe
einer Untersagung des öffentlichen Angebots von Vermögensanlagen
nach § 18 Absatz 1 Nummer 2 des Vermögensanlagengesetzes
Gemäß § 5 Absatz 1 des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) in Verbindung mit § 41 Absatz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) wird hiermit folgende Verfügung gegenüber der
Sky Way Capital Inc.
P.O. Box BW 357 Rodney Bayside Building
Rodney Bay
Gros-Islet, LC01 601
Saint Lucia
öffentlich bekannt gegeben:
- 1.
-
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht untersagt der Sky Way Capital Inc. in Deutschland das öffentliche Angebot der Vermögensanlage in Form von Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren (Investment).
- 2.
-
Die Kosten des Verwaltungsverfahrens trägt die Sky Way Capital Inc.
Die öffentliche Bekanntgabe der Verfügung im Bundesanzeiger nach § 5 Absatz 1 Satz 2 VermAnlG erfolgt, da die Sky Way Capital Inc. keine bevollmächtigte Person mit Sitz im Inland benannt hat, an die die Bekanntgabe erfolgen konnte.
Die öffentliche Bekanntgabe der Verfügung wird nach § 41 Absatz 4 Satz 1 VwVfG dadurch bewirkt, dass ihr verfügender Teil ortsüblich bekannt gemacht wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass die öffentliche Bekanntgabe Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Die vollständige Verfügung kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Straße 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main, abgeholt oder eingesehen werden.
Gegen die Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn oder Frankfurt am Main erhoben werden.
Vor Abholung des Bescheids ist Kontakt aufzunehmen mit Herrn Peter Baier, Telefon: 02 28/41 08-0.
Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht
Im Auftrag
Yoo
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