Wir kennen das Unternehmen noch aus dem Crowdinvestingprojekt „Taunus Portfolio 2“. Ein Projekt, wo das Unternehmen über Zinsland eingesammelt hatte.
Da schauen wir uns dann immer die neuen Bilanzen der Unternehmen einmal an. Hier diese neue Bilanz des genannten Unternehmens schließt mit einem 6-stelligen Minus ab. Nicht gut, aus unserer Sicht.
Skyline-Bau.com GmbH
Hofheim am Taunus
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
BILANZ
AKTIVA
Euro |
Gesamtjahr/Stand |
Euro |
Vorjahr |
|
A. Anlagevermögen |
||||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
||||
II. Sachanlagen |
60712,00 |
71027,00 |
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III. Finanzanlagen |
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B. Umlaufvermögen |
||||
I. Vorräte |
1434343,43 |
6105,14 |
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II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
128662,08 |
336034,13 |
||
III. Wertpapiere |
||||
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
45521,66 |
193447,36 |
||
C. Rechnungsabgrenzungsposten |
1211,13 |
1129,34 |
||
Summe Aktiva |
1670450,30 |
607742,97 |
PASSIVA
Euro |
Gesamtjahr/Stand |
Euro |
Vorjahr |
|
A. Eigenkapital |
||||
I. Gezeichnetes Kapital |
25000,00 |
25000,00 |
||
II. Kapitalrücklage |
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III. Gewinnrücklagen |
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IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag |
244537,98 |
162792,71 |
||
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag |
-100107,13 |
81745,27 |
||
B. Rückstellungen |
19777,82 |
72940,28 |
||
C. Verbindlichkeiten |
1481241,63 |
265264,71 |
||
D. Rechnungsabgrenzungsposten |
||||
Summe Passiva |
1670450,30 |
607742,97 |
ANHANG
1. |
Allgemeine Angaben |
Der Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
1. |
Bilanzierungsmethoden |
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
1. |
Bewertungsmethoden |
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Ø Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Ø Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Ø Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Ø Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.
Ø Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Ø Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Ø Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Ø Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
1. |
Ergänzende Angaben |
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt.
Familienname |
Vorname |
Berufsbezeichnung |
Vertretungsbefugnis |
Röll |
Jürgen |
Geschäftsführer |
Gesamtvertretung |
Hofheim, den 30. Juli 2018
Jürgen Röll
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. Juli 2018
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