Skysailbit Inc.: BaFin ermittelt gegen die Betreiberin der Website skysailbit.com
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Skysailbit Inc., Betreiberin der Website skysailbit.com, keine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Erbringen von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen hat. Die Skysailbit Inc. hat auch keine Erlaubnis zum Erbringen von Zahlungsdiensten nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Die Betreiberin wird nicht von der der BaFin beaufsichtigt. Als Geschäftssitz gibt die die Skysailbit Inc. lediglich München an, ohne die Adressangabe näher auszuführen. Es wird wahrheitswidrig eine Eintragung ins Handelsregister behauptet und eine Lizensierung durch die BaFin suggeriert. Die in diesem Zusammenhang verwendeten Dokumente sind Fälschungen und stammen nicht von der BaFin.
Der Inhalt auf der Website sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Skysailbit Inc. unerlaubt Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen und/oder Zahlungsdienste in Deutschland anbietet.
Anbieter von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen und Zahlungsdiensten in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG, dem WpIG oder dem ZAG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
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