Die BaFin hat am 9. Oktober 2020 gegen die SLEEPZ AG die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 114 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet und Zwangsgelder in Höhe von insgesamt 282.500 Euro angedroht.
Die SLEEPZ AG hat gegen die Pflichten aus § 114 Absatz 1 Sätze 2 und 3 WpHG in Bezug auf die Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2019 sowie aus § 115 Absatz 1 WpHG in Bezug auf den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2019 verstoßen.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
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