Die BaFin hat zur Durchsetzung einer Anordnung der Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten aus §§ 114 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) am 6. Januar 2021 gegen die SLEEPZ AG Zwangsgelder in Höhe von insgesamt 282.500 Euro festgesetzt.
Wie die BaFin bereits bekannt machte, hat die SLEEPZ AG gegen die Pflichten aus § 114 Absatz 1 Sätze 2 und 3 WpHG in Bezug auf die Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2019 sowie aus § 115 Absatz 1 WpHG in Bezug auf den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2019 verstoßen und die BaFin hat die Erfüllung dieser Pflichten mit Bescheid vom 9. Oktober 2020 angeordnet. Der Anordnung wurde nicht Folge geleistet.
Der Zwangsgeldfestsetzungsbescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
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