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Smallfunds GmbH- Insolvenzverfahren eröffnet- Anleger Gelder wohl weg!

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In der Vergangenheit hatten wir ja bereits über das Unternehmen berichtet. Nun wurde also das Insolvenzverfahren eröffnet. Das Geschäftsmodel des Unternehmens war die angebliche Vermietung von ipads.

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smallfunds GmbH, im Handelsregister eingetragene Geschäftsanschrift Kurfürstendamm 190- 192, 10707 Berlin, tatsächlich geschäftsansässig Kurfürstendamm 137, 10711 Berlin, Amtsgericht Charlottenburg HRB 129722, vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Klaus Herbert Gurny,

 

wurde am 10.03.2014 um 15.30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter:

Rechtsanwalt Christian Köhler-Ma
Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 23.05.2014 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten der Schuldnerin sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§28 Abs. 2 InsO).Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§28 Abs. 3 InsO).

Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§66 (Zwischenrechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

Mittwoch, 23.04.2014, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
die Zustimmung gem. §160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Prüfungstermin wird anberaumt auf

Mittwoch, 23.07.2014, 09:05 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

 

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

 

Rechtsmittelbelehrung:

 

Gegen diesen Beschluss kann die Schuldnerin die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) gemäߧ§4, 6 Insolvenzordnung (InsO), §569 Zivilprozessordnung (ZPO) einlegen.

 

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin

einzulegen.

Die Notfrist von zwei Wochen beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Bei einer früheren Zustellung des Beschlusses ist der Zeitpunkt der Zustellung maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

 

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

 

 

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 11.03.2014

 

36s IN 4971/13 Amtsgericht Charlottenburg, 12.03.2014

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