Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 281/21
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 148625 eingetragenen Smiling Green Energy Gmbh, Grubesallee 24, 22143 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Kurt Luka
Geschäftszweig: Versorgung privater wie gewerblicher Kunden mit Energie, Strom, Gas, Wasser und Wärme jeweils aus regenerativer Erzeugung, der Handel mit regenerativer Energien, das Betreiben von Messstellen,
ist am 14.10.2021, um 15:25 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Tobias Brinkmann, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 281/21
Amtsgericht Hamburg, 14.10.2021
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