Smith & Smith Financial Brokerage
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 18. August 2017 teilt die FMA daher mit, dass
Smith & Smith Financial Brokerage
48 Warwick Street,
London W1B 5AW
United Kingdom
Tel.: +44 20 38072054
Fax: +44 20 808 90101
http://www.smifin.com/
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) sowie die gewerbliche Annahme und Übermittlung von Aufträgen (§ 3 Abs. 2 Z 3 WAG 2007) nicht gestattet.
Anmerkung der Redaktion:
Schaut man sich die Webseite des Unternehmens an, dann wendet siese sich eindeutig auch an deutsche User. Ob das Unternehmen über in Deutschland erforderliche Zulassungen verfügt geht leider nicht aus der Webseite hervor. Alle Büros die man auf der Seite als Niederlassung angegeben findet scheinen auf den ersten Blick dann sogenannte Mietadressen zu sein, insofern ist sicherlich Vorsicht bei den Angeboten des Unternehmens geboten. Warum barucht man solche Adressen, wenn es sich dann möglicherweise nicht um real existierende Büros handelt? Mehr Schein als Sein fällt einem da dann spontan ein. Istd em so, dann sollten Anleger von diesem Unternehmen sicherlich schnell die Finger lassen.
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